Tiroler Problem-Wölfe dürfen nicht mehr gejagt werden

Tiroler Problem-Wölfe dürfen nicht mehr gejagt werden
Weder der Abschussbescheid für eine Wolfspärchen in Osttirol, noch der für einen weiteren sind weiter aufrecht.

Dass das Land Tirol am Abschuss eines Problem-Wolfspaars festhält, obwohl dieses nachweislich Nachwuchs hat, sorgte für massive Kritik von Tierschützern.
Ob sich im Grenzgebiet von Osttirol und Kärnten ein Rudel gebildet hat, steht noch nicht fest.

Doch klar ist nun: Auf das Männchen und das Weibchen, das zahlreiche Schafe und sogar einen Ochsen gerissen haben, darf vorerst keine Jagd gemacht werden.

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Wie das Land am Dienstag mitteilte, sei der Abschussbescheid vom Landesverwaltungsgericht zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen worden. Es sei nicht ausreichend sichergestellt, dass die „richtigen“ Wölfe entnommen werden.

Im Fall eines Abschussbescheids für einen weiteren Problemwolf wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde zuerkannt. Damit ist der bis zum 31. Oktober 2022 geltenden Abschussbescheid nicht mehr vollstreckbar.

Der zuständige VP-Landesrat Josef Geisler zürnt: „Mit dem derzeitigen System kommen wir leider nicht weiter. Es lässt zu viel Spielraum für zeitliche Verzögerungen und juristische Spitzfindigkeiten“. An einer „Neureglung zur Entnahme von Problemwölfen führt kein Weg vorbei.“

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