Tirol reagiert auf Verkehrslawine und verbietet Abfahren von Autobahnen

(Symbolbild)
Verboten soll an verkehrsstarken Tagen ab dem Pfingstwochenende bis September gelten. Abfahren ins niederrangige Verkehrsnetz nur für Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr erlaubt.

Damit Durchreisende in Tirol im Falle eines Staus nicht von der Autobahn abfahren und das niederrangige Straßennetz verstopfen, werden auch im heurigen Sommer wieder sogenannte Abfahrverbote gelten. Und zwar bereits ab dem Pfingstwochenende bis in den September hinein, teilte das Land am Montag mit.

Ausgenommen sind Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr, hieß es. Kontrollieren wird dies die Polizei.

Die ersten Fahrverbote - ausschließlich in Fahrtrichtung Süden - gelten damit bereits mit Beginn des Pfingstwochenendes, zwischen Freitag 3. Juni, 7 Uhr und Sonntag, 5. Juni, 19 Uhr. Zusätzlich sind die Fahrverbote in Fahrtrichtung Norden von Samstag 18. Juni ab 7 Uhr bis Sonntag, 19. Juni, 19 Uhr in Kraft. Generell gelten die Fahrverbote für alle Kraftfahrzeuge in beide Fahrtrichtungen dann ab Samstag, 9. Juli, bis inklusive Sonntag, 11. September, jeweils von Samstag 7 bis Sonntag 19 Uhr.

Regen sich die Bayern wieder auf?

„Mit den Fahrverboten und Dosierampeln werden wir - wie auch schon in der Winterreisezeit - dem massiven Ausweichverkehr durch Ortschaften entgegenwirken“, sagte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Bereits im Sommer 2019 war mit diesem Instrument versucht worden, den Ausweichverkehr einzudämmen, was gehörige politische Proteste vor allem in Bayern zur Folge hatte.

„Das Problem des Ausweichverkehrs ist im heurigen Sommer, angesichts der zu erwartenden Verkehrsdichte in Kombination mit bestehenden Straßensperren und Baustellen, sicherlich gravierender“, meinte LHStv. Ingrid Felipe (Grüne). Durch die Vorgangsweise wolle man „die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs auf den heimischen Straßen“ gewährleisten, sagte sie.

Die Fahrverbote wurden von der Verkehrspolizei in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums eingespielt, damit diese den Fahrerinnen und Fahrern direkt auf den Navigationsgeräten digital angezeigt werden. Polizei und eigens geschulte Straßenaufsichtsorgane werden die Einhaltung zudem an neuralgischen Punkten kontrollieren. Dafür wurde von der Landesregierung 100.000 Euro in die Hand genommen.

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