Tirol: Horror-Clown verletzt 19-Jährigen mit Baseballschläger

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Angriff im Ortszentrum von Schwaz in Tirol.

Die so genannten "Horror-Clowns" sind nun auch in Tirol aufgetaucht. Drei von ihnen haben in der Nacht auf Sonntag im Ortszentrum von Schwaz einen 19-Jährigen attackiert, teilte die Polizei am Dienstag mit. Dabei sprangen zwei "Horror-Clowns" aus einem Gebüsch und gingen auf den Mann los. Als dieser flüchtete, wurde er laut eigenen Angaben von einem weiteren "Clown" mit einem Baseballschläger angegriffen.

Der junge Mann wurde verletzt. Eine sofort eingeleitete Fahndung der Exekutive verlief ergebnislos. Die Ermittlungen waren im Gange.

Polizei warnt

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei einmal mehr von derartigen Aktionen. Was von den als „Horrorclown“ maskierten Personen vielleicht als (geschmackloser) Scherz gedacht ist, kann sehr schnell strafrechtliche Konsequenzen haben. Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten, sich maskiert bzw. kostümiert im öffentlichen Raum zubewegen.

Wird dabei aber zusätzlich eine Handlung gesetzt, welche in ihrer Intensität dazugeeignet ist, bei einer anderen Person eine Reaktion (beispielsweise das Verreißen eines Fahrzeuges oder das Hinunterspringen vom Gehsteig) hervorzurufen, ist schon ein strafbarer Tatbestand gegeben. Die Palette der möglichen Delikte ist groß – von der einfachen Verwaltungsübertretung wie beispielsweise einer Lärmerregung oder Ordnungsstörung bis hin zu einem Strafrechtsdelikt wie etwa einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit, einer Nötigung, einer gefährlichen Drohung oder gar einer Körperverletzung.

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