Vorsicht in den Semesterferien: Von der Gefahr auf zwei Brettln
An diesem Wochenende heißt es für viele Familien aus Wien und Niederösterreich wieder: Auf die Berge, fertig, los! Bis 23. Februar, wenn dann die Semesterferien in der Steiermark und in Oberösterreich zu Ende gehen, wird es auf Österreichs Skipisten rund gehen. Das bedeutet auch Hochsaison für die Bergretter und die Alpinpolizei.
Der erste und zweite Skitag im Urlaub sind die gefährlichsten, warnt der Leiter der Alpinpolizei, Oberst Hans Ebner. Für den wichtigsten Tipp zur Unfallvermeidung – regelmäßig Sport zu betreiben – ist es jetzt leider schon zu spät, bedauert der 55-jährige Kärntner. Er rät eindringlich, die körperlichen Grenzen ernst zu nehmen, das Tempo zu drosseln und Pausen zu machen.
Gefährliche Mittagszeit
Laut Auswertung von Spitalsdaten ist übrigens die Zeit zwischen 11 Uhr und 14 Uhr auf der Piste die gefährlichste. Zu den Frühaufstehern, die trotz nachlassender Kraft noch keine Mittagspause machen, gesellen sich da die Spätaufsteher dazu.
Die Pisten sind dementsprechend voll, das Kollisionsrisiko groß. Jeden Winter verletzen sich rund 26.000 Österreicher auf den heimischen Skipisten, wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit erhoben hat.
Ein Helm ist immer hilfreich – und wird mittlerweile von den meisten Skifahrern getragen. „Wer heute noch ohne Helm unterwegs ist, gehört zu den Exoten“, sagt Ebner. Bei Kindern gilt ohnehin Helmpflicht. Rückenprotektoren seien allerdings noch nicht sehr gängig, aber wie die jährliche Überprüfung der Bindung absolut empfehlenswert.
Kindern solle man keine zu langen Ski anschnallen und sie nicht überfordern. Da aufgrund der scharfen Kanten Schnittverletzungen zunehmen, rät er dazu, Verbandsmaterial dabei zu haben.
„Selbstüberschätzung ist die häufigste Unfallursache beim Skifahren. Viele sind für ihr Können und ihre Kraft zu schnell unterwegs“, warnt Ebner. Wer dann nicht rechtzeitig bremsen kann, knallt in andere Skifahrer, gegen Liftstützen oder auch Bäume und Felsen, wenn er über den Pistenrand hinausschießt.
Alle Todesopfer männlich
Kollisionen haben auf den harten Kunstschneepisten meist schwere Folgen. Mehr als 1.400 Verletzte durch Fremdverschulden zählten die Alpinpolizisten in diesem Winter bereits. Neun Menschen kamen ums Leben, vier davon – zwischen 47 und 72 Jahre alt – in Folge eines Herzinfarkts durch Überanstrengung. Alle Todesopfer waren Männer.
Jeder fünfte Skifahrer macht sich nach einem Unfall aus dem Staub, sagt Ebner und verweist darauf, dass Fahrerflucht auf der Piste mit ein bis drei Jahren Haft geahndet wird. Da es Fälle gibt, in denen erst Stunden später klar ist, dass sich jemand verletzt hat, „empfehlen wir, bei Skiunfällen immer die Daten auszutauschen. Das ist für die Versicherungsleistungen entscheidend.“
Die Notrufnummern im Fall der Fälle: 112 (europäischer Notruf), 140 (Bergrettung), 144 (Rettung).
Da Bergungen per Hubschrauber sehr teuer werden können, rät der Chef der Alpinpolizei auch zum Abschluss entsprechender Versicherungspakete.
Die zehn Pistenregeln
Wer sich an die zehn FIS-Pistenregeln für Skifahrer hält, ist auf jeden Fall sicherer unterwegs:
1. Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Jeder muss seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Spur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet.
4. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfährt oder hangaufwärtsschwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Jeder Skifahrer muss vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
8. Jeder Skifahrer muss die Markierungen und Signale beachten.
9. Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Im Ernstfall werden diese zehn Pistenregeln bei Gericht als Verhaltenskodex herangezogen.
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