Stadt Salzburg und Ex-Bürgermeister widerrufen Vergleich nicht
Der Stadtsenat hat am Montag dem im September 2021 zwischen der Stadt Salzburg und dem früheren SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden vor Gericht geschlossenen bedingten Vergleich in Höhe von 250.000 Euro einstimmig zugestimmt. Auch der Ex-Stadtchef wird den Vergleich nicht widerrufen, wie er gegenüber der APA erklärte. Damit wird der Streit um die Anwalts- und Verfahrenskosten im "Swap-Prozess", bei dem Schaden 2017 wegen Untreue verurteilt worden war, beendet.
Sowohl Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) als auch Heinz Schaden zeigten sich im APA-Gespräch erleichtert. Endgültig besiegelt werden muss der Vergleich seitens der Stadt noch im Gemeinderat, was aber nur mehr ein Formalakt ist. Da jedoch der Gemeinderat erst Ende März mit dem Fall befasst wird, wurde der Amtsbericht heute mit Parteienvereinbarung angenommen. "Ich bin sehr erleichtert darüber, dass wir dieses Kapitel endgültig abgeschlossen haben", sagte Preuner zur APA.
"Sehr erleichtert"
Auch Heinz Schaden zeigte sich froh darüber, dass nun ein Schlussstrich unter der Causa gezogen wird. "Ich bin sehr erleichtert, dass alles beendet ist. Ich werde nicht widerrufen. Ich möchte Frieden mit meiner Stadt", sagte er. Mit Bezahlung der 250.000 Euro seien alle klagsgegenständlichen Forderungen der Stadt Salzburg vom Tisch. Die Widerrufsfrist des gerichtlichen Vergleichs endet am 1. März 2022. Wird der Vergleich rechtswirksam, muss Heinz Schaden 160.000 Euro binnen 14 Tagen zahlen und 90.000 Euro in jährlichen Raten in Höhe von 10.000 Euro ab 2. Mai 2023.
Nach Auftauchen von steuerrechtlichen Fragen gab es seitens der Stadt im Jänner 2022 die Überlegung, den bedingten Vergleich in Höhe von 250.000 Euro zu widerrufen. Zuvor hatte man sich in außergerichtlichen Gesprächen geeinigt, dass Heinz Schaden 230.000 Euro zahlen soll.
Der Betrag war aber laut Preuner wegen dem Steuerproblem nicht mehr zu halten gewesen. Am 10. Februar beschloss schließlich das erweiterte Stadtratskollegium, an dem im September 2021 vor Gericht geschlossenen bedingten Vergleich von 250.000 Euro doch festzuhalten.
Nach dem Schuldspruch gegen Schaden im sogenannten "Swap"-Prozess wegen Untreue im Juli 2017 und der Rechtskraft des Urteils im Oktober 2019 beschloss der Salzburger Gemeinderat im September 2020, die von der Stadt ausgelegten Kosten in der Höhe von 542.000 Euro vom Ex-Bürgermeister zurückzufordern.
Debatten über Summen
Die Stadt bot Schaden - wie zwei ebenfalls in der Swap-Causa verurteilten Spitzenbeamten - zunächst einen außergerichtlichen Vergleich an und forderte 260.000 Euro.
Das war dem Langzeitbürgermeister zu viel. Seine Pension sei als Folge der Verurteilung gekürzt worden. Er sei in einem Alter, wo er nicht mehr groß dazuverdienen könne, die Bank gebe ihm auch nicht mehr Berge von Krediten, sagte seine Rechtsanwältin Bettina Knötzl damals zur APA. Nachdem Bemühungen um eine Lösung zunächst zu keinem Ergebnis geführt hatten, kam es dann am 1. September 2021 doch zu einem bedingten Vergleich vor Gericht.
Schaden erklärte sich bereit, 250.000 Euro an die Stadt zurückzuzahlen - sollte der Verfassungsgerichtshof in einem damals noch offenen Verfahren in seinem Sinne entscheiden und die mit der Verurteilung einhergehende Pensionskürzung zurücknehmen. Das war dann aber nicht der Fall: Der VfGH lehnte die Beschwerde des Ex-Bürgermeisters ab.
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