Lässig ohne Hände am Lenker durch die Fußgängerzone oder gar gegen die Einbahn radeln bringt einem vielleicht bewundernde Blicke ein, aber auch hohe Strafen. Hier ein Überblick:
Radwege und Einbahnen
Wer denkt, es ist egal, in welche Richtung man auf einem Radweg unterwegs ist, irrt. Laut den Rechtsexperten des ÖAMTC darf ein Radfahrstreifen nur in jener Fahrtrichtung befahren werden, in die der Richtungspfeil zeigt, oder in die der angrenzende Fahrstreifen befahren werden darf. Außerdem ist es falsch, dass man in jeder Einbahn in die entgegengesetzte Richtung fahren darf. Fahren gegen die Einbahn ist nur dann zulässig, wenn dies durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt wird.
Mögliche Strafe: 70 bis mehr als 700 Euro
Handy am Lenker
An sich ist das erlaubt, aber ebenso wie beim Autofahren nur noch mit Freisprecheinrichtung. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, eMailen, SMS schreiben und dabei Radfahren ist verboten. Zum Telefonieren Kopfhörer zu benutzen, ist erlaubt. Wird man aber erwischt, wenn man zu laut Musik hört, kann das zu einer Strafe führen, denn laut StVO muss man sich auf den Verkehr konzentrieren können.
Mögliche Strafe: 50 bis 72 Euro
Alkohol am Fahrrad
Wer denkt, er sei vernünftig, weil er für den Heurigenbesuch statt dem Auto lieber das Rad nimmt, irrt gewaltig. Wenn auch für Radfahrer mit 0,8 Promillegrenze ein großzügigerer Grenzwert als für Autofahrer gilt: Ein Alkotest darf nicht verweigert werden.
Mögliche Strafe: 800 bis 5.900 Euro
Ausstattung
Mit dem alten Drahtesel herumzufahren, ist keine gute Idee. Defekte Bremsen oder Lichter kosten jeweils 20 Euro Strafe. Gibt es sehr grobe Mängel, wird es teuer.
Mögliche Strafe: 70 bis mehrere Hundert Euro
Kommentare