"Stundenlanges Bellen": Taubes Ehepaar muss wegen Hund 300 Euro Strafe zahlen

Dieser kleine Malteser sorgte für große Probleme mit einer Nachbarin
Eine Nachbarin hatte wegen "Lärmerregung" 20 Fälle zur Anzeige gebracht. Gericht sah unzumutbare Belästigung.

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen, genauer: seiner Besitzer. Denn für die Nachbarn kann so ein Tier schnell einmal zum Feind werden, wenn es unentwegt bellt. So geschehen in Grödig (Flachgau): Dort muss ein Ehepaar, das einen 14-jährigen Malteser hält, nun rund 300 Euro Strafe wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 28 des Landessicherheitsgesetz (Lärmerregung) bezahlen.

Die beiden gehörlosen Besitzer zeigten dafür kein Verständnis und beriefen vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG). Dieses hatte den Einspruch kürzlich abgewiesen und die Strafe der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung bestätigt. Lautes und anhaltendes Bellen eines Hundes in einem Wohnhaus sei zweifellos als unzumutbare Belästigung anzusehen, urteilte das Gericht.

Eine unmittelbar daneben wohnende Nachbarin hatte zwischen Februar und Juli 2016 insgesamt zwanzig Fälle dokumentiert und zur Anzeige gebracht. Das Tier soll über Stunden hinweg ständig gebellt haben: Zwischen 12 und 17.30 Uhr ist etwa am 23. März vermerkt. An einem Tag im Mai hatte sich die geplagte Nachbarin freigenommen, um mit ihrem Sohn zu lernen. "Dies war nicht möglich aufgrund des Hundegebells und wir mussten die Wohnung verlassen", gab sie bei der Gerichtsverhandlung zu Protokoll.

Zwei weitere Anzeigen

Rechtsanwältin Katharina Taudes, die das Ehepaar vertritt, erzählt von zwei weiteren Anzeigen der Nachbarin, die inzwischen eingegangen seien. Sie habe ihren Mandanten abgeraten, neuerlich in Berufung zu gehen. "Sie werden künftig versuchen, den Hund woanders unterzubringen, während sie in der Arbeit sind", sagt Taudes.

"Ich glaube, dass der Ursprung des Streits darin liegt, dass sich meine Mandanten aufgrund ihrer Taubheit schwer ausdrücken können", meint die Anwältin. Wie aus dem Protokoll des LVwG hervorgeht, gab die Nachbarin an, in einem Gespräch als "Hundehasser" bezeichnet worden zu sein.

Hundetrainerin Daniel Faulhaber war in den Streit involviert, noch bevor es zur Anzeige kam. "Die Nachbarin hat sich zuerst an mich gewandt. Ich habe längere Zeit versucht, zu deeskalieren." Sie empfahl, den Hund im abgedunkelten Schlafzimmer zu verwahren, während die Besitzer außer Haus waren. Das Tier habe nämlich immer gebellt, wenn es allein war, wie auch das LVwG feststellte. Das blieb offenbar ebenso wirkungslos wie ein "Antibell-Halsband". Der Hund lärmte munter weiter. "Es ist mit einem älteren Hund schwierig, ihn zu therapieren", sagt die Hundetrainerin.

Faulhaber sind derartige Auseinandersetzungen jedenfalls bestens bekannt. "Alltagsprobleme", meint sie. "Es kann sein, dass der Hund nicht ausgelastet ist, zum Beispiel wenn er den ganzen Tag im Garten sitzt und nichts anderes zu tun hat, als alles und jeden anzubellen." Nur allzu oft diene ein Hund auch als Vorwand, um einen Streit mit unliebsamen Nachbarn anzuzetteln, meint Faulhaber.

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