Strengere Strafen für Justizwachebeamte nach Übergriffen in Gefängnissen

Strengere Strafen für Justizwachebeamte nach Übergriffen in Gefängnissen
Disziplinarsenat reagiert auf angeprangerte Missstände und fordert aktive Aufklärung.

Die Justiz zieht erste Lehren aus den in den vergangenen Wochen aufgekommenen Verfehlungen von Justizwachebeamten, zumindest was deren Aufarbeitung betrifft: Zusätzlich zu relativ strengen Gerichtsstrafen werden nicht ganz unbeträchtliche Disziplinarstrafen verhängt.

Im Mai 2012 schleuderte ein Revierinspektor in der Justizanstalt Suben, OÖ, den Kopf eines Häftlings gegen die Wand; vier Beamte standen dabei Schmiere. Der Übergriff ist dokumentiert, eine Überwachungskamera lief mit. Konsequenzen: 100 Euro Geldbuße im Rahmen einer Diversion plus 600 Euro Disziplinarstrafe für den Schläger, kein Verfahren gegen die vier Kollegen; sie hätten nicht annehmen können, dass der Revierinspektor eine Verletzungsabsicht habe.

Es geht auch anders. Am 5. August 2012 versetzte Inspektor E. während einer Zellenvisite zwei Häftlingen der Justizanstalt Feldkirch, Vorarlberg, Schläge gegen den Kopf, um sie zu zwingen, ihr Suchtgift-Versteck im Haftraum zu verraten. Drei weitere Beamte schauen dabei zu. Nachdem es den grün und blau geprügelten Häftlingen gelungen war, eine Beschwerde loszuwerden, leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Inspektor E. ein. Und stellte es gleich wieder ein, als die drei Kollegen in einer falschen Zeugenaussage bekundeten, E. habe den Häftlingen keine Schläge verpass. Mehr noch: Die Gefangenen hätten sich die Hämatome selbst zugefügt.

Dann scherte aber eine weitere Justizwachebeamtin aus und trug der Anstaltsleiterin vertraulich zu, dass E. sehr wohl zugeschlagen habe und von den Kollegen gedeckt worden sei. Daraufhin wurde nicht nur das Strafverfahren gegen Inspektor E. wieder aufgenommen, sondern der Staatsanwalt begann auch, gegen die drei Beamten wegen falscher Zeugenaussage sowie Begünstigung und Verleumdung zu ermitteln.

Selbst gekündigt

Der Schläger wurde zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt und ersparte sich ein Disziplinarverfahren, indem er freiwillig den Dienst quittierte. Die drei anderen Beamten, zwei Männer und eine Frau, wurden härter bestraft: jeweils drei Monate Haft bedingt und Geldstrafen zwischen 1000 und 3640 Euro.

Disziplinarverfahren können nach solchen Verurteilungen ohne zusätzliche Strafen bleiben, wenn der Unrechtsgehalt der Tat im Gerichtsverfahren bereits zur Gänze erfasst wurde. In diesem Fall erschien es der Disziplinarkommission im Justizministerium dringend geboten, noch eines draufzusetzen. "Nicht zuletzt mit Blick auf die derzeitige besondere Sensibilität in der öffentlichen Wahrnehmung jeglicher Unzukömmlichkeiten im Strafvollzug" wurden weitere Geldstrafen in der Höhe zwischen 500 und 800 Euro verhängt.

Vor allem die Verschleierung eines "krass rechtswidrigen Verhaltens eines Justizwache-Kollegen, anstatt einen aktiven Beitrag zur Aufklärung und Beseitigung eines Missstandes zu leisten", erzürnte den Disziplinarsenat.

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