Streit um Millionenerbe: Aiderbichl zahlt zwei Bundesländern je 200.000 Euro
Seit Montag ist auch das letzte Gerichtsverfahren um das Millionenerbe des deutsch-kanadischen Tierfreundes Gerd Viebig – unter Vorbehalt – beendet. Erst im Gerichtssaal einigten sich die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich mit dem Tiergnadenhof Gut Aiderbichl auf die Aufteilung des 1,35 Millionen Euro schweren Erbes.
Die Länder bekommen von Aiderbichl je 200.000 Euro und verpflichten sich im Gegenzug, den Betrag „im Sinne des Testaments für Tierheime im Sinne des Tierschutzgesetzes zu verwenden“, wie es die zuständige Zivilrichterin formulierte. Vorbehaltlich ist diese Einigung deshalb, weil beide Seiten bis 13. Mai Zeit haben, den Vergleich ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Zwei Testamente
Der Verwendungszweck wurde von Viebig in seinem Testament aber ohnehin festgeschrieben. Die Länder und Aiderbichl stritten lediglich darum, wer das Geld für den Tierschutz ausgeben darf. Beziehungweise ausgegeben hat. Denn, „wir haben das Geld längst gemeinnützig ausgegeben“, erklärte Aiderbichl-Geschäftsführer Dieter Ehrengruber vor Gericht.
Viebig soll die Länder 2006 als Erben eingesetzt haben, 2010 soll ein neues Testament zugunsten Gut Aiderbichls aufgesetzt worden sein, 2011 nach dem Tod Viebigs floss das Geld an Aiderbichl. Die Vergleichsgespräche hatten auf Anwaltsebene bereits vergangene Woche begonnen, vor Gericht kamen beide Seiten auf Anraten der Richterin schnell zur Sache. Die Länder wollten je 300.000 Euro, Aiderbichl bot je 150.000 Euro an.
Ermittlungen eingestellt
Ehrengruber deutete in der Verhandlung für den Fall einer Prozessniederlage das Aus für den Tiergnadenhof Maria Schmolln an, den Aiderbichl 2011 ebenfalls von Viebig geerbt hatte. „Wir hätten ein großes Problem, wenn der Prozess kippen würde. Das wäre ein großer Schlag“, sagte Ehrengruber. Man habe das Geld nicht einfach auf einem Konto liegen.
Der Betrieb des Hofs kostet Aiderbichl laut dem Geschäftsführer 430.000 Euro jährlich. Zu Jahresbeginn waren die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Gut Aiderbichl eingestellt worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte wegen der möglicherweise nicht rechtmäßig zustande gekommenen Erbschaft, wegen des Verdachts der zweckwidrigen Verwendung von Spendenmitteln sowie wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs und der Untreue ermittelt. Halten sich beide Seiten an den Vergleich, ist nun auch das letzte Zivilverfahren in der Causa beendet.
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