Steirischer Arzt vor Gericht: Vorläufiges Berufsverbot
Jener oststeirische Arzt, dem vonseiten der Staatsanwaltschaft schwere strafrechtliche Vergehen gegenüber seinen minderjährigen Kindern vorgeworfen werden, darf vorerst nicht mehr ordinieren. Ihm wurde "mit sofortiger Wirkung" die Berufsausübung vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens untersagt, gab Gesundheitslandesrat Christopher Drexler am Dienstag bekannt.
Gefahr in Verzug
Die Maßnahme habe das Land laut Ärztegesetz "bei Gefahr in Verzug zum Schutz der Allgemeinheit bis zur Klärung des Tatverdachts" anzuordnen. Bei der Vollziehung der entsprechenden Bestimmungen bestehe kein Ermessensspielraum, Rechtsmittel seien gegen den Bescheid nicht zulässig.
Der steirische Arzt soll seine eigenen Kinder jahrelang gequält haben. Der Mediziner muss sich deswegen seit Mitte Jänner vor dem Straflandesgericht in Graz verantworten.
Kommentare