Arzt vor Gericht: Land Steiermark prüft Berufsverbot

Arzt ist angeklagt, Kinder medikamenten- bzw. drogenabhängig gemacht zu haben
Vorwürfe der versuchten politischen Einflussnahme und der Kinderpornografie werden untersucht. Ein Berufsverbot steht im Raum.

Im Kriminalfall Dr. L. steht nun ein Berufsverbot im Raum. Dem Land Steiermark ist nach KURIER-Berichten der Wirbel um den wegen Quälens seiner Kinder in Graz angeklagten Arzt nicht entgangen, man wartet eine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft ab. Sollte ein Gutachter Gefahr im Verzug erkennen, könnte ein Berufsverbot verhängt werden.

Neben dem Verdacht des Quälens stehen nun, wie berichtet, auch versuchte Einflussnahme auf einen Gutachter sowie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kinderpornografie im Raum. Laut Staatsanwaltschaft befinden sich die Erhebungen aber erst im Anfangsstadium: "Vorwürfe sind schnell erhoben."

Der steirische Arzt soll seine eigenen Kinder jahrelang gequält haben. Der Mediziner, der nach wie vor in seiner Praxis in der Oststeiermark ordiniert, muss sich deswegen seit vergangener Woche vor dem Straflandesgericht verantworten. Im Zuge der Ermittlungen kamen auch andere Vorwürfe gegen den Mann und sein Umfeld auf. Brisant sind mögliche Interventionsversuche von politischer Seite. Die Kinder und Ex-Frau des Angeklagten hatten im Dezember angezeigt, dass jener Gerichtsgutachter, der die Kinder untersuchen sollte, zu einer falschen Begutachtung angestiftet worden sein soll.

Politiker streiten ab

Die Familie von Dr. L. recherchierte auf eigene Faust, von wem die versuchte Einflussnahme auf den Gutachter ausgegangen sein könnte und nannte der Staatsanwaltschaft jetzt eine Kommunalpolitikerin und einen ehemaligen Landtagsabgeordneten. Laut Ö1 Mittagsjournal wird ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Anstiftung des Sachverständigen zur falschen Beurkundung geführt, die genannten Politiker würden aber eine Intervention bestreiten.

Der Sachverständige selbst hatte nach der Auftragserteilung die Durchführung der Begutachtung der Kinder verweigert. Vor Gericht begründete er, dass er die Familie kenne und dass es Interventionen gegeben habe, erklärte die Staatsanwaltschaft. Daher sei ein Psychiater aus Kärnten beauftragt worden, die Kinder zu begutachten. Die Anzeige der Opfer liege seit Ende Dezember auf, weshalb der Staatsanwalt Anfang Jänner die Kriminalpolizei mit der Befragung des Gutachters beauftragt hat.

Bisher sei der Sachverständige aber noch nicht vernommen worden. Daher sei unklar, um welche Art der Beeinflussung es sich gehandelt haben soll und welchen Zweck diese hätte haben sollen, hieß es am Donnerstag auf APA-Anfrage. Da aus der Anzeige der Familie keine konkreten Namen von Personen hervorgehen, die den Gutachter zur falschen Begutachtung gedrängt haben sollen, werden die Ermittlungen gegen unbekannt geführt.

Auch Kinderpornografie im Raum

Außerdem steht ein Fall von möglicher Kinderpornografie im Raum: Der angeklagte Arzt soll von der minderjährigen Tochter einer seiner Geliebten ein pornografisches Foto gemacht haben. Dabei handle es sich bisher laut Staatsanwaltschaft um eine "reine Behauptung". Das Foto liege nicht vor und es könnte sich auch um eine Verwechslung gehandelt haben.

Bereits abgebrochen wurde ein weiteres Verfahren, das bei der Staatsanwaltschaft anhängig war: Es ging um einen Nachbarn des Arztes, mit dessen Tochter der Mediziner ein Verhältnis hatte. Ihr Vater war gegen die Affäre und soll sich erschossen haben, war aber mit den Armen nur eingeschränkt bewegungsfähig. Bei der Leiche wurde die Waffe des Arztes gefunden. Dieser gab gegenüber den Ermittlern auch zu, dass es sich um seine Waffe gehandelt habe. Er besaß sie illegal und will sie von einer Patientin geerbt haben. Wie sie in das Haus des Nachbarn kam, wisse er nicht.

Zweifel an Suizid-These

Laut Staatsanwaltschaft sei unklar, ob es sich um ein Gewaltverbrechen handelte und selbst wenn, sei nicht nachweisbar, wer der Täter war. Dass beim Toten keine Schmauchspuren gefunden wurden, hieße nicht unbedingt, dass er sich nicht selbst erschossen haben kann. Die Suche nach Schmauchspuren sei nämlich erst nach Aufkommen des Verdachts erfolgt, weshalb es sein kann, dass keine mehr nachweisbar waren, schilderte Staatsanwalt Hansjörg Bacher. Das Verfahren werde nicht neu aufgerollt - außer es gebe neue Beweise.

Dem Land Steiermark ist der Wirbel um den Arzt nicht entgangen. Nachdem Medien den Namen des Angeklagten veröffentlicht hatten, erbat man diese Woche bei der Staatsanwaltschaft eine Rückmeldung. Bisher gab es noch keine Stellungnahme, hieß es am Donnerstag aus dem Büro von Gesundheitslandesrat Christopher Drexler (ÖVP). Ein Berufsverbot für den Arzt könne nämlich nur verhängt werden, wenn ein Gutachter Gefahr im Verzug erkennt.

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