Steinadler erlegt: 960 Euro Geldstrafe

Steinadler erlegt: 960 Euro Geldstrafe
28-Jähriger wegen Tierquälerei und Schädigung des Tierbestandes verurteilt - nicht rechtskräftig.

Weil er einen Steinadler in einem Vogelschutzgebiet erlegt hat, musste ein 28-jähriger Tiroler am Dienstag erneut vor Gericht: Der Landwirt schoss den Vogel im Juni 2012 im hinteren Ötztal, beim ersten Verfahren sprach er von einem Versehen.

Er habe das Tier von einem Rehkitz wegscheuchen wollen, behauptete der Angeklagte: Der Adler habe es reißen wollen. Es könnte sich aber auch um einen Querschläger gehandelt haben, überlegte er, immerhin habe er aus einer Entfernung von 350 Metern geschossen.

Bayerische Wanderer zeigten den Fall an: Ihnen sei der tote Vogel direkt vor die Füße gefallen. Ein Rehkitz habe er in dem Gebiet aber nicht gesehen, berichtete einer der Deutschen Dienstag als Zeuge.

Der erste Prozess gegen den Tiroler im Frühjahr endete mit einer Diversion und einem Bußgeld von 2000 Euro, doch der Staatsanwalt berief dagegen. Deshalb musste das Verfahren erneut aufgerollt werden. Urteil: 960 Euro wegen Tierquälerei und Schädigung des Tierbestandes, nicht rechtskräftig.

Die Jagdkarte wurde dem Tiroler schon im Vorjahr entzogen. Der Abschuss dezimierte auch 20 Prozent des Brutvorkommens im Schutzgebiet.

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