Soldat schoss Rekruten Hoden ab: Geldstrafe und bedingte Haft

Soldat schoss Rekruten Hoden ab: Geldstrafe und bedingte Haft
26-jähriger Milizsoldat wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung in Graz verurteilt.

Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag ein 26-Jähriger wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu 1.200 Euro Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Der Ex-Milizsoldat soll im August seine Waffe auf einen jungen Rekruten gerichtet und abgedrückt haben. Er war der Meinung, die Pistole entladen zu haben. Dabei verletzte er den Soldaten in der Leistengegend schwer. Der Vorfall ereignete sich in der eigentlich aufgelassenen Mickl-Kaserne in Bad Radkersburg, die derzeit als Unterkunft für den Assistenzeinsatz dient.

Der Angeklagte und das Opfer schilderten verschiedene Versionen des Vorfalls. „Wenn ich die geladene Waffe in die Unterkunft mitnehme, ist das schon grob fahrlässig“, meinte Richter Oliver Graf einleitend und betonte: „Das Wichtigste ist, dass es keinen Toten gab.“ Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er war Gruppenkommandant-Stellvertreter gewesen und gerade von der Grenze zurückgekehrt, als er in die Kaserne ging, ohne seine Waffe - eine Glock - zu entladen.

Opfer ist in psychologischer Behandlung

„Ich war übermüdet oder ich habe es vergessen“, lautete die Erklärung des Angeklagten. Nach seinen Angaben ging er zum Waffenschrank und wollte die Pistole hineinlegen. Als er sie in der Hand hielt, löste sich angeblich ein Schuss und traf den zufällig danebenstehenden 20-Jährigen.

Die Kugel traf das Opfer in der Leistengegend, was zum Verlust eines Hodens führte. „Ich habe nach wie vor Schlafstörungen und bin in psychologischer Behandlung“, schilderte der Rekrut.

Er beschrieb, dass der Beschuldigte die Waffe in seine Richtung gehalten, gegrinst und abgedrückt habe. Dann schrie er „was, ich hab gedacht, die Waffe ist nicht geladen“ und schleuderte die Pistole weg.

„Ein Schuss kann sich nicht lösen, den muss man abgeben“, warf Staatsanwalt Ewald Hörzer ein. Der Angeklagte muss 1.200 Euro Geldstrafe zahlen, die vier Monate Haft wurden bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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