Skiurlauber müssen sich auf 2G einstellen
Schon vor Wochen hatten Tiroler Hoteliers im KURIER laut darüber nachgedacht, in ihren Häusern in der Wintersaison 2G einzuführen – also nur noch Zimmer an Geimpfte oder Genesene zu vermieten.
Einer davon war der Ischgler Hotelier und Tourismusobmann des Skiorts im Tiroler Paznauntal Alexander von der Thannen.
Jetzt liegt der erste Schnee auf den Bergen und die Entscheidung ist gefallen: „Wir machen das. In Ischgl tun mehrere große und kleine Häuser mit. Aber auch in ganz Tirol und Österreich führen das mehrere ein“, sagt von der Thannen, der unter anderem ein Fünf-Sterne-Hotel, aber auch ein großes Après-Ski-Lokal betreibt.
Auf welche Regeln sich Skiurlauber in diesem Winter einstellen müssen, warum es immer noch viele Unklarheiten gibt und weshalb einige Unternehmer auf eigene Faust verschärfen – die wichtigsten Fragen und Antworten für die kommende Saison.
Was gilt am Skilift und in der Gondel?
Derzeit gilt FFP2-Maskenpflicht in Gondeln und jenen Sesselliften, die mit Abdeckhauben geschlossen werden können. Wintersportler müssen die Masken auch im Wartebereich tragen. Das betrifft momentan nur die Gletscherskigebiete, sie haben als Einzige bereits Betrieb. Die Bundesregierung hat Mitte September zudem die 3-G-Regel für die Nutzung der Aufstiegshilfen angekündigt, noch liegt die Verordnung nicht vor. Und damit sind noch nicht alle Details klar.
Allerdings wurde diese Woche bekannt, dass die Verordnung am 1. November in Kraft treten soll. Das würde zeitlich passen, da der Saisonstart je nach Schneelage Ende November, Anfang Dezember erfolgt. Die Vorarlberger Branche hat aber bereits erklärt, die 3-G-Regel als „Selbstverpflichtung“ umzusetzen, unabhängig davon, wann die Bundesregeln vorliegen.
Wie soll die 3-G-Regel beim Liftfahren umgesetzt werden?
Das ist derzeit eine heiße Debatte unter den Skiliftbetreiber. Fakt ist: Kontrollen an Drehkreuzen zu den Liften und Gondeln lehnen sie ab, die müsse beim Ticketkauf passieren, heißt es. Alles andere sei nicht machbar.
Am einfachsten ist die Umsetzung bei Käufern eines Tagestickets. An der Kassa würde dann einfach der „Grüne Pass“ kontrolliert.
Doch was ist mit Urlaubern, die Mehr-Tages- oder Wochenpässe kaufen wollen oder den Besitzern von Saisonkarten? Am einfachsten ist das noch bei Geimpften und Genesenen, wenn ihr Status auf die Karten gespeichert werden kann – was jedoch eine noch ungeklärte Datenschutzfrage ist.
Darum steht auch im Raum, dass beim Kauf von Langzeittickets ebenfalls 2G gelten könnte.
Auch wenn das nicht kommt, wird es für nicht immunisierte Wintersportler komplizierter: Kauft ein Gast beispielsweise einen 6-Tages-Pass, müsste er den Test zumindest einmal, wenn nicht gar jeden Tag wiederholen, da die Gültigkeit von PCR-Tests und Antigentests nicht für sechs Tage reicht.
Betreiber sind aber zuversichtlich, dass sich das programmieren ließe: Kommt also ein Skifahrer mit einem PCR-Test, wird sein Skipass eben für diese Zeit freigeschaltet. Nach Ablauf muss er einen neuen vorweisen.
Welche Regeln werden in den Hotels gelten?
Zur Zeit ist das noch die 3-G-Regel, das wird beim Einchecken geprüft. Im Corona-Stufenplan sind allerdings Verschärfungen vorgesehen: in Stufe 3 würden damit die Antigentests herausfallen was abseist der Ballungszentren ein massives logistisches Problem darstellt.
Stufe 1 ist in Kraft
Seit 15. September gilt die
2. Covid-Maßnahmenverordnung. Ab zehnprozentiger Auslastung der Intensivstationen mit Covid-Patienten (200 Betten): FFP2-Pflicht in Supermärkten, Bäckereien, Tankstellen-Shops, Apotheken, Banken, Postfilialen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Seilbahnen. Für Nicht-Immunisierte gilt dies im gesamten Handel. In der Nachgastronomie gilt die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet), sonst wie bisher 3G (z. B. Gastronomie, Hotellerie) oder bei Veranstaltungen ab 25 Personen. Antigentests gelten für 24 Stunden, PCR-Tests 72
Wien
Seit 1. Oktober gilt eine generelle FFP2-Pflicht im Handel, die 2,5-G-Regel ersetzt die 3-G-Regel, in Nachtgastronomie sowie Veranstaltungen ab 500 Personen gilt 2G (geimpft oder genesen)
Stufe 2 geplant
Soll ab 15-prozentiger Auslastung der Intensivstationen (300 Betten) greifen: 2-G-Regel in der Nachtgastronomie und ähnlichen Bereichen, ebenso bei Veranstaltungen ab 500 Personen (ohne fixe Sitzplätze). Antigen-Wohnzimmertests für 3-G-Nachweis nicht gültig
Stufe 3 geplant
Auslastung in Intensivstationen 20 Prozent (400 Betten): 2,5-G-Regel ersetzt die bisherige 3-G-Regel
Dann wären nämlich nur noch PCR-Tests zugelassen, die in Labors ausgewertet werden müssen. „Das stellt uns vor riesige Herausforderungen. Wir müssen sicherstellen, dass die Infrastruktur passt. Wir brauchen zentrale Sammelstellen, von denen die Tests abgeholt werden“, erklärt Mario Gerber, Sprecher der Tiroler Tourismussparte. Bei den Ergebnissen darf es keine Verzögerungen geben, sonst sitzt der Gast plötzlich in seinem Zimmer fest.
Warum setzen Hoteliers auf schärfere Regeln?
Neben dem Sicherheitsaspekt – wer will schon einen Corona-Cluster in seinem Haus –, hat das auch praktische Gründe. Wenn 2G im Hotel gilt, fällt das Logistik-Problem mit PCR-Tests für den Unternehmer weg. Außerdem wird bereits in Stufe 2 2G in der Nachtgastronomie eingeführt. „Und wie erkläre ich einem Gast, dass er zwar bei mir im Hotel getestet ist, aber nicht zum Après-Ski darf?“, fragt von der Thannen.
Was gilt voraussichtlich beim Après-Ski?
Vermutlich die Regeln der Nachtgastronomie: Wie in Diskotheken oder Bars gilt derzeit noch 2,5-G, Feiern also nur für Geimpfte, Genesene oder PCR-Getestete. Ab Stufe 2 des Maßnahmenplanes greift die 2-G-Regel, Tests werden keine mehr akzeptiert.
Aber: Es ist geplant, den Gemeinden schon in der derzeit geltenden Maßnahmenstufe 1 mehr Entscheidungen zu überlassen, ob sie nun verschärfen wollen oder nicht. Das heißt, die Kommunen können dann selbst die Sperrstunden festlegen und auch verkürzen. Der Gemeindebund lehnt das strikt ab, das sei „eine Abschiebung der Verantwortung“.
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