Skisaison läuft an: Verordnung zu Corona-Regeln "in finaler Phase"

Skisaison läuft an: Verordnung zu Corona-Regeln "in finaler Phase"
Seilbahnwirtschaft hofft auf baldige Klarheit. Kontrollen offener Punkt.

Die Wintersaison nimmt Fahrt auf, zunehmend eröffnen Skigebiete, aber die vor 14 Tagen angekündigte Verordnung zu den Coronaregeln ist noch ausständig. Die Details seien "derzeit in finaler Erarbeitung" teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch auf Anfrage der APA mit. Man orientiere sich am zwischen Bundesregierung und Ländern entwickelten Stufenplan. "Wir gehen davon aus, dass die Verordnung in den nächsten Tagen erlassen werden kann", so das Tourismusministerium.

"Inhaltlich haben wir alle notwendigen Regeln schon politisch vereinbart, jetzt geht es nur noch um die Verordnung, die diese Vereinbarung auch rechtlich verbindlich umsetzt. Wir sind dazu in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium", verspricht Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Die Seilbahnwirtschaft übt sich einstweilen in Geduld. "Wir brauchen dringend eine Verordnung. Wünschenswert wäre in den kommenden Tagen. Aber mir ist der Inhalt wichtiger als die Geschwindigkeit. Drei oder vier Tage länger - darauf kommt es nicht an. Der Inhalt muss stimmen. Es muss eine machbare Verordnung sein", sagte der Obmann des Fachverbandes der österreichischen Seilbahnen in der Wirtschaftskammer und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Franz Hörl im APA-Gespräch.

Sollte die Verordnung erst Ende Oktober vorliegen, wäre dies aber zu spät, so der Zillertaler Hotelier und Seilbahner. Es werde jedenfalls nach seinen Informationen "intensiv" an dem Regelwerk gearbeitet. In der Verordnung müsse festgehalten sein, dass eine Kontrolle der 3G-Regel "nur über den Verkauf" möglich sei, stellte der ÖVP-Politiker klar. Alles andere - etwa Kontrollen bei der Talstation vor der Liftfahrt - sei logistisch und kapazitätsmäßig für die Seilbahnbetriebe nicht zu stemmen.

Offen sei auch nach wie vor, wie man mit Getesteten umgeht, die Mehrtagespässe, Wochenkarten oder Saisonkarten kaufen wollen und bei denen der einmalige Test in den meisten Fällen logischerweise nicht für die gesamte Dauer gültig ist. Auch hier brauche es dringend die entsprechende Verordnung, damit die Seilbahner wissen, woran sie sind. Denn derzeit werde bereits an "kundenfreundlichen Lösungen" für die Betroffenen gearbeitet - etwa dass die Karten zunächst nur für die Dauer der Gültigkeit der Tests freigeschaltet werden. Je nach Machbarkeit könne aber bei Vorliegen der Verordnung auch herauskommen, dass nur Geimpfte und Genesene solche Karten erwerben können, also die 2G-Regel gilt, schloss Hörl eine solche Lösung weiter nicht komplett aus.

Für die jetzige quasi verordnungslose Phase gelte die bisherige Regelung - Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen, brauchen aber keinen 3G-Nachweis. Seilbahnen seien "Teil des öffentlichen Verkehrs" - man haben daher ohne Unterschiede jede und jeden zu befördern. Man habe daher - auch bei freiwilligen Kontrollen - gar keine Handhabe, sagt Hörl. An manchen Gletschern läuft der Skispaß bereits.

Am Stubaier Gletscher startet man am kommenden Wochenende in die Saison. Auch dort wartet man sehnsüchtig auf die Verordnung. "Solange wir keine Verordnung haben, können wir gar nichts kontrollieren", sagte Reinhard Klier, Vorstandsvorsitzende der Stubaier Bergbahnen KG, der "Tiroler Tageszeitung" (Mittwochsausgabe). Unklar sei zudem, ob Polizei und Gesundheitsbehörde oder die Betreiber kontrollieren sollen. Die Restaurants im Skigebiet seien jedenfalls, anders als im letzten Winter, geöffnet. Mit Kontrolle der 3G-Regel.

Am 20. September hatten Köstinger und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ihre Pläne angekündigt. Demnach soll die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für Hotellerie, Gastronomie, Seilbahnbetriebe sowie auch für Weihnachtsmärkte gelten. In geschlossenen Gondeln muss - zusätzlich zum 3G-Nachweis beim Ticketkauf - eine FFP2-Maske getragen werden. Kapazitätsbeschränkungen in den Gondeln soll es ebenso wenig geben wie Abstandsregeln. Für Après-Ski sollen dieselben Regeln wie für die Nachtgastronomie gelten. Die Sperrstunden sollen dabei in den Gemeinden und Regionen autonom geregelt werden.

Offen und besonders strittig ist noch, wer die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren soll.

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