Schwimmverband: Angeklagte könnten mit blauen Auge davonkommen

Schwimmverband: Angeklagte könnten mit blauen Auge davonkommen
Sollte der Schadensbetrag tatäschlich geringer als 300.000 Euro sein, drohen nur bis zu drei Jahre Haft.

Im Prozess am Wiener Landesgericht um einen mutmaßlichen Fördergeldbetrug gegen ehemalige Führungskräfte des Schwimmverbandes OSV ging es am Donnerstag ans Eingemachte. So hat der Staatsanwalt beantragt, dass die unrechtmäßig einbehaltenen Fördergelder nach dem Unternehmensstrafrecht vom OSV abgeschöpft werden. Das heißt, er forderte, dass die Gelder vom OSV dem Bund zurückgezahlt werden.

Die Anklage geht von einem Schaden in Höhe von 333.000 Euro durch Scheinrechnungen aus. Doch ein Zeuge brachte am Donnerstag diese Rechnung ins  Wanken. Der derzeitige OSV-Generalsekretär Thomas Unger ist der Ansicht, dass der Schaden durch die Scheinrechnungen lediglich 290.000 Euro beträgt. Nun will Richterin Patrizia Kobinger-Böhm mit dem gerichtlich beeideten Sachverständigen an einem neuen Verhandlungstermin den Schaden nochmals erörtern.

Weniger Strafe

„Es kann für uns nur besser werden“, sagt Klaus Ainedter, der Verteidiger des Ex-OSV-Geschäftsführers Thomas Gangel, dem KURIER.  Denn: Bei einem Schaden höher als 300.000 Euro drohen ein bis zehn Jahre Haft, bei einem Schaden darunter maximal drei Jahre Freiheitsstrafe. Dazu kommt, dass die Angeklagten 72.000 Euro an Förderungen sogar zurückgezahlt haben. Das gilt zumindest als Milderungsgrund.

Indes ist für eine Ex-OSV-Buchhalterin der Prozess bereits zu Ende. Sie war am Donnerstag geständig und erhielt eine Diversion. Sie muss 80 Tage gemeinnützige Tätigkeiten leisten. Bereits am Vortag konnte ein Ex-Buchhalter mit einer Diversion heimgehen. Auch frühere OSV-Präsident Christian Meidlinger hat eine solche beantragt.
Der Zweitangeklagte, Ex-OSV-Präsident Paul Schauer, ist am Montag verstorben. Er soll Suizid verübt haben.
 

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