Schüsse auf Drohne: "Gab Anweisung zur Abwehr"

VGT-Obmann Martin Balluch will die Drohne nicht gesteuert haben
Ein Jagdleiter und ein Tierschützer standen am Montag vor Gericht. Ersterer hatte auf Besitzstörung geklagt.

Im Dezember 2015 gerieten Tierschützer und Jäger in der Antheringer Au (Salzburg) aneinander. Grundbesitzer Maximilian Mayr-Melnhof hatte in seinem mehrere hundert Hektar großen Gehege wieder einmal zur Jagd auf Wildschweine geladen. Anwesend waren auch Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), die die Treibjagd filmten und fotografierten. Zum Einsatz kam dabei auch eine Drohne, auf die einer der Waidmänner Schüsse abgab. Mayr-Melnhof klagte auf Besitzstörung.

Zeuge Hubert K. erinnerte sich am Montag beim fortgesetzten Zivilprozess am Bezirksgericht Oberndorf. Der 74-Jährige war als Treiber Teil der Jagdgesellschaft. Das Flugobjekt sei teilweise auf 15 Meter Höhe hinabgeflogen. "Die Jäger haben Angst gehabt, dass ihnen die Drohne auf den Kopf fällt", meinte K.

Richter Thomas Prammer wollte das offenbar nicht so ganz glauben. "Beim Hirscher war das noch knapper letztes Jahr, oder?", fragte er den Zeugen süffisant. In der Vorsaison war hinter dem Skistar während eines Slalomlaufs nämlich eine Drohne auf die Piste geknallt. Jagdleiter Mayr-Melnhof sagte gegenüber Prammer, er habe den Abschuss angeordnet, nachdem "eine gewisse Panik" aufgekommen sei. "Ich habe den Auftrag gegeben, die Drohne abzuwehren", gab Mayr-Melnhof zu Protokoll.

VGT-Obmann Martin Balluch stritt beim Prozess jedoch ab, dass die angeschossene Drohne dem Verein gehört habe. Die Bilder davon, die der VgT anschließend veröffentlichte, seien ihm von "Anrainern" zugespielt worden, die die Drohne verwendet hätten.

Der Prozess drehte sich folglich mehrmals auch um einen KURIER-Bericht, der zwei Tage nach der Jagd erschienen ist. Darin sagte Balluch zum Drohneneinsatz: "Ich konnte sie noch zu mir steuern, dann sahen wir, dass der Rotor getroffen wurde und der Rumpf einen Streifschuss abbekommen hatte." Diese Aussage stellte Balluch beim Prozess am Montag in Abrede. Es müsse sich um ein Missverständnis gehandelt haben. Er habe selbst keine Drohne gesteuert.

Besitzer überprüft

Der Anwalt Mayr-Melnhofs hielt dies für unglaubwürdig – er ließ sämtliche in der Nähe zum Gatter wohnenden Besitzer ausforschen, die eine genehmigungspflichtige Drohne besitzen, deren Einsatz der Verteidiger vermutet. Von den überprüften Personen soll niemand bei der besagten Treibjagd vor Ort gewesen sein.

Ein Urteil gab es am Montag keines. Der Endbericht ergehe im Laufe der kommenden eineinhalb Monate schriftlich, sagte Richter Prammer zum Abschluss der Verhandlung.

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