Drohnenabschuss bei Gatterjagd

Gegenüber dem KURIER gab er im Dezember noch Gegenteiliges an
Tierschützer überflogen in Salzburg Treibjagd mit Video-Drohne. Gereizter Jäger drückte ab.

Gegen die noch immer beliebten Gatterjagden laufen die Tierschützer vom VgT (Verein gegen Tierfabriken) seit Jahren Sturm. Mehrere Prozesse gegen diverse Veranstalter sind anhängig.

Doch am Dienstag entwickelte sich eine dieser umstrittenen Jagden im Salzburger Antheringer Mayr-Melnhof-Gatter zur offenen Auseinandersetzung zwischen Jägern und Tierschützern. Ein Waidmann soll sogar auf eine Video-Drohne der VgT-Aktivisten geschossen haben.

Dienstag um sieben Uhr Früh startete die Wildschwein-Jagd mit Hunden, Treiber-Kolonnen und einer großen Jagdgesellschaft. Da die Tiere aus dem Gatter nicht fliehen können, hatte die Hundertschaft an Schützen leichtes Spiel. Laut Tierschützern wurden mehr als 100 Wildschweine und einige Damhirsche erlegt. Bilder liegen der KURIER-Redaktion vor.

Drohnenabschuss bei Gatterjagd
Salzburg, Wildschweine, VGT
Um das Abschlachten zu dokumentieren, setzte der Obmann des Vereins, Martin Balluch, eine Video-Drohne ein. Mit ihr überflog der Aktivist das Szenario. Er nahm auch auf, wie ein Traktor mit Schiebevorrichtung Dutzende getötete Tiere bis zum Rand des Feldweges zum Aufbrech-Platz schob. Dort begutachtete die Jagdgesellschaft ihre Beute.

Doch einer der Jäger erspähte die Drohne, legte an, zielte und schoss auf das ferngesteuerte Flugobjekt. Die Drohne wurde zwei Mal getroffen. "Ich konnte sie noch zu mir steuern, dann sahen wir, dass der Rotor getroffen wurde und der Rumpf einen Streifschuss abbekommen hatte", schildert Balluch.

Weiters wurden mehrere VgT-Aktivisten von Treibern attackiert. Balluch verärgert: "Und das, obwohl die Kollegen neben dem Gatter standen. Die Stänkerer von Mayr-Melnhof benahmen sich wie Rowdys. Ein Armutszeugnis." Der Verein gegen Tierfabriken wird Anzeige wegen Sachbeschädigung und Nötigung gegen Mayr-Melnhof einbringen.

"Ich bin entsetzt" Hausherr Maximilian Mayr-Melnhof zeigte sich im Telefonat mit dem KURIER wenig erfreut: "Ich bin entsetzt, dass man unsere Privatsphäre so einfach ausspionieren kann. Die Gatterjagd kann ich bestätigen, von dem erwähnten Schussvorfall habe ich keine Kenntnis. Denn am Aufbrechplatz war ich nicht dabei."

Schwierige Rechtslage

Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Experten zufolge fehlt es bei dem neuen Phänomen Drohne an Beispiel-Judikatur. Jedoch dürfen Drohnen nur in niedrigen Höhen fliegen, sonst muss der Flug angemeldet werden. Orientiert man diesen Flug an der Gesetzgebung zur Videoüberwachung – etwa an Häusern – wäre die VgT-Aktion rechtswidrig. Denn der Überflug diente der Dokumentation und Überwachung eines fremden Grundstücks.

Der Salzburger Landesjägermeister Josef Eder kannte den Vorfall noch nicht: "Sollte die Anzeige von der BH bestätigt werden, müssen wir mit dem Schützen reden."

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