Schärferes Strafrecht geplant: Schubhaft schon für Ladendiebstahl

Schärferes Strafrecht geplant: Schubhaft schon für Ladendiebstahl
"Po-Grapscher" sollen bald DNA-Proben abgeben. Schubhaft auch bei kleinen Delikten.

Im Vorjahr wies die Kriminalstatistik noch sinkende Zahlen aus. Doch für heuer prognostiziert der Sicherheitsmonitor der Kriminalpolizei einen teilweise dramatischen Anstieg. Dem wollen Innenminister Wolfgang Sobotka und Justizminister Wolfgang Brandstetter (beide ÖVP) mit einem Maßnahmenpaket entgegen wirken.

Am Donnerstag erklärte Konrad Kogler, Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, dass es vor allem bei Diebstählen, Suchtgift-Delikten, Sachbeschädigung und Körperverletzung einen signifikanten Anstieg der Anzeigen gibt. Kogler: "Über 60 Prozent der Täter sind junge Männer zwischen 14 und 40 Jahren."

Schärferes Strafrecht geplant: Schubhaft schon für Ladendiebstahl
ABD0021_20160512 - WIEN - ÖSTERREICH: (L-R): Innenminister Wolfgang Sobotka ÖVP), Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler, am Donnerstag, 12. Mai 2016, im Rahmen der Pressekonferenz "Aktionsplan Sicheres Österreich" - Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit im Bundesministerium für Inneres (BMI) in Wien. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER
Bei der Kriminalpolizei sieht man dafür zwei wesentliche Gründe. Zum einen würden junge, unterbeschäftigte Migranten zum Problem. Dazu kommen aber auch höchst mobile Banden aus den östlichen Nachbarländern, die sich die seit 1. Jänner geltenden Erleichterungen bezüglich der so genannten "Erwerbsmäßigkeit" zunutze machen. Sie überschwemmen das Land mit Ladendieben und Einbrechern, die man wegen der neuen Rechtslage nicht mehr so leicht in U-Haft nehmen kann.
Schärferes Strafrecht geplant: Schubhaft schon für Ladendiebstahl
ABD0023_20160512 - WIEN - ÖSTERREICH: Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Donnerstag, 12. Mai 2016, im Rahmen der Pressekonferenz "Aktionsplan Sicheres Österreich" - Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit im Bundesministerium für Inneres (BMI) in Wien. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER
Sobotka und Brandstetter skizzierten drei Stoßrichtungen, die sie im Sommer im Parlament umsetzen wollen.

Schubhaft

Bei Ausländern, gegen die ein Schubverfahren läuft, soll jede Straftat künftig als "Fluchtgrund" angenommen werden. Die meisten warten den Ausgang ihres Verfahrens auf freiem Fuß ab. Mit der neuen Bestimmung könnte im Anlassfall sofort Schubhaft über sie verhängt werden. Diese Maßnahme hätte die Bluttat am Wiener Brunnenmarkt möglicherweise verhindern können, denn gegen den tatverdächtigen Kenianer lief ein Abschiebeverfahren. Trotz mehrerer Strafverfahren blieb er aber auf freiem Fuß.

Sexualstraftäter

Derzeit können DNA-Tests nur bei Delikten mit Strafandrohungen von mehr als einem Jahr Haft durchgeführt werden. Künftig sollen auch bei einfacheren Delikten, etwa beim klassischen "Po-Grapscher", Mundhöhlenabstriche genommen werden. Die Behörden erhoffen sich dadurch die Aufklärung weiterer Straftaten. Außerdem soll eine Meldepflicht, ähnlich wie bei Fußball-Hooligans eingeführt werden. Täter müssten dann in bestimmten Abständen in Polizeiinspektionen zu Belehrungen erscheinen.

Gewerbsmäßigkeit

Durch die neuen, gesetzlichen Hürden beim Nachweis der Gewerbsmäßigkeit ist es kaum noch möglich, kleine Taschendiebe oder Einbrecher in U-Haft zu nehmen. Durch eine enge Vernetzung der Polizei mit den Staatsanwaltschaften sollen Serientäter künftig leichter erkannt werden.

Abschiebe-Offensive

Überfüllte Haftanstalten sollen kein Grund mehr für die Staatsanwälte sein, mit Haftbefehlen zu geizen. Justizminister Brandstetter will durch einem Abschiebe-Offensive Platz schaffen. Im Visier, hat er vor allem Straftäter aus Europa, die er zum Verbüßen der Strafe in ihre Heimatländer schicken will. Brandstetter rechnet vor, dass alleine 612 Serben und 600 Slowenen österreichische Haftplätze besetzen.

Als ersten Schritt in die richtige Richtung sehen leitende Polizisten das Maßnahmenpaket. Sie weisen auf Anfrage des KURIER aber auch darauf hin, dass noch weitere "Baustellen" zu sanieren seien. Dazu zählt das antiquierte System der Aufenthaltsermittlung. Das sind Personen, die vom Gericht gesucht werden – als Zeugen aber oft auch als Beschuldigte.

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ABD0024_20160512 - WIEN - ÖSTERREICH: Innenminister Wolfgang Sobotka (M/ÖVP), Justizminister Wolfgang Brandstetter (R/ÖVP) und der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler, am Donnerstag, 12. Mai 2016, im Rahmen der Pressekonferenz "Aktionsplan Sicheres Österreich" - Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit im Bundesministerium für Inneres (BMI) in Wien. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER
Auchder mutmaßliche Mörder vom Brunnenmarkt war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Wenn ein Polizist eine derartig gesuchte Person entdeckt, darf er dieser nur mitteilen, dass sie sich bei Gericht zu melden habe. Festnehmen darf er den Gesuchten nicht. Das sei antiquiert, meinen Ermittler. Denn das war auf Personen zugeschnitten , die kurzfristig ihren Wohnsitz gewechselt haben, darüber hinaus aber kooperativ sind. Für in "Ost-Banden" organisierte Straftäter ist die Aufenthaltsermittlung aber eine wertvolle Information über die Aktivitäten des Staatsanwaltes – und meist der Grund für die Flucht.

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