Salzburger Swap-Prozess: Drei Verurteilte beantragten eine Fußfessel

Salzburger Swap-Prozess: Drei Verurteilte beantragten eine Fußfessel
Nach Aufforderung zum Strafantritt: Ex-Bürgermeister Schaden unter den Antragstellern auf elektronisch überwachten Hausarrest - Ex-LHStv. Raus stellte Antrag auf Haftunfähigkeit.

Nach der rechtskräftigen Verurteilung im Salzburger Swap-Prozess haben drei von vier Verurteilten mit einem unbedingten Strafanteil einen Antrag auf einen elektronisch überwachten Hausarrest gestellt. Das erklärte ein Sprecher der Salzburger Justizanstalt am Freitag auf Anfrage der APA. Die Justizanstalt hat bis zu sechs Monate Zeit, über die Anträge zu entscheiden.

Bei den Antragstellern handelt es sich APA-Recherchen zufolge um den pensionierten Ex-Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden (SPÖ), weiters um den ehemaligen Finanzdirektor der Stadt sowie um den pensionierten Ex-Finanzabteilungsleiter des Landes Salzburg, Eduard Paulus. Der ebenfalls pensionierte Landesfinanzreferent Ex-LHStv. Othmar Raus (SPÖ) hat einen Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt, wie der Sprecher des Landesgerichts Salzburg, Peter Egger, am Freitag auf Anfrage bestätigte. Das Gericht prüft nun diesen Antrag und hat dazu ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben.

Salzburger Swap-Prozess: Drei Verurteilte beantragten eine Fußfessel

Heinz Schaden bei einer Berufungsverhandlung am OGH in Wien.

Die vier Verurteilten, die in dem Untreue-Prozess einen unbedingten Strafanteil ausgefasst hatten, haben laut dem Mediensprecher der Justizanstalt Salzburg, Oberstleutnant David Klingbacher, im Dezember 2019 die Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Sie müssten innerhalb eines Monats die Haft im Gefängnis antreten, außer sie stellen einen Antrag auf Genehmigung einer elektronischen Fußfessel und es bestehen gute Chancen dafür. Oder der Verurteilte ist aus gesundheitlichen Gründen nicht haftfähig. Othmar Raus hatte mehrmals auf seinen angeschlagenen Gesundheitszustand hingewiesen, den er auf die gegen ihn geführten strafrechtlichen Ermittlungen zurückführte.

Salzburger Swap-Prozess: Drei Verurteilte beantragten eine Fußfessel

Hofrat Eduard Paulus, Ex-LHStv. Othmar Raus (SPÖ) und Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) am Dienstag, 18. Juli 2017, anlässlich des Prozesses im Salzburger Finanzskandal am Landesgericht in Salzburg.

Die drei Anträge auf einen elektronischen Hausarrest seien in den vergangenen 14 Tagen eingelangt, sagte Klingbacher. Die Genehmigung obliegt nun der Leitung der Justizanstalt Salzburg. "Wir prüfen gemeinsam mit dem Verein Neustart, ob die Voraussetzungen für eine elektronische Fußfessel gegeben sind", erklärte der Sprecher. Die zu verbüßende oder noch zu verbüßende Strafzeit darf zwölf Monate nicht übersteigen. Weiters müssen die Kandidaten beispielsweise über eine geeignete Unterkunft verfügen und einer Beschäftigung nachgehen bzw. ein Einkommen erzielen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das Gesetz sieht zudem die Prüfung der Wohnverhältnisse, des sozialen Umfelds und "sonstiger Risikofaktoren" vor, die einem Hausarrest entgegenstehen könnten.

Damit auch für einen Pensionisten die erforderliche Tagesstruktur im elektronischen Hausarrest gegeben ist, kann er beispielsweise eine gemeinnützige Leistung erbringen oder einer eingeschränkten Erwerbstätigkeit nachgehen, wie Klingbacher erläuterte. "Die Arbeit als solches ist nicht explizit gefordert." Die Entscheidung über die drei eingebrachten Anträge falle "so schnell als möglich", maximal besteht dafür sechs Monate Zeit.

Vorwurf der Untreue

Im Swap-Prozess ging es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Im Jahr 2007 hat die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht. Der Vorwurf lautete auf Untreue. Alle sieben Angeklagte wurden mittlerweile rechtskräftig verurteilt.

Ex-Bürgermeister Schaden erhielt drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Der ehemalige Finanzdirektor der Stadt, der zum Tatzeitpunkt Mitarbeiter in der städtischen Finanzabteilung war, bekam zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt. Ex-Landesfinanzreferent Raus erhielt zweieinhalb Jahre, davon zehn Monate unbedingt. Der Ex-Finanzabteilungsleiter des Landes, Eduard Paulus, wurde zu zwei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt.

Die übrigen Beschuldigten wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Die ehemalige Budgetreferatsleiterin der Landesfinanzabteilung, Monika Rathgeber, erhielt ein Jahr bedingt, ebenso ihre damaliger Mitarbeiter und auch der damalige Sekretär des Bürgermeisters, der später Magistratsdirektor der Stadt wurde. Dieser legte nach seiner rechtskräftigen Verurteilung seine Funktion zurück, blieb aber weiterhin in der Magistratsdirektion tätig.

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