Salzburger Finanzskandal: Anklage gegen Rathgeber im Hauptverfahren
Im Salzburger Finanzskandal hat die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erneut eine Anklage beim Salzburger Landesgericht wegen Untreue eingebracht. Beschuldigt wird die ehemalige Budgetreferatsleiterin der Landesfinanzabteilung Salzburg, Monika Rathgeber, die in der Finanzcausa bereits dreimal verurteilt worden ist.
Die Vorwürfe betreffen diesmal das eigentliche Hauptverfahren. Es geht um den Abschluss von über 100 Zins-und Währungstauschgeschäften (Swaps) und anderen hochkomplexen Derivaten entgegen einer ausdrücklichen Verbotsweisung, wie die WKStA am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte. Der Gesamtschaden des Landes im Tatzeitraum 2009 bis 2012 belaufe sich auf rund 35 Millionen Euro. Gegen die Frau war in diesem Zusammenhang auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt worden. Diese Vorwürfe seien aber nicht nachweisbar gewesen, hieß es seitens der WKStA. Rathgebers Verteidiger war vorerst für eine Stellungnahme gegenüber der APA nicht erreichbar.
Eingestellt
Im Hauptverfahren war auch gegen den ehemaligen Leiter der Landesfinanzabteilung, Eduard Paulus, und einen Mitarbeiter der Abteilung ermittelt worden. Das Verfahren gegen die beiden wurde eingestellt. Was den Abteilungsleiter betrifft, so habe er selbst Weisungen mit einem Verbot zum Abschluss derartiger Finanzgeschäfte erteilt, argumentierte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der zweite Beschuldigte habe einzelne, ihm im Zuge seiner Tätigkeit aufgefallene Finanzgeschäfte der Angeklagten seinem Vorgesetzten gemeldet, so dass kein Schädigungsvorsatz angenommen worden sei.
Der Salzburger Finanzskandal war Ende 2012 an die Öffentlichkeit gelangt. Vermutet wurde, dass in der Landes-Finanzabteilung Steuergeld in Höhe von 340 Mio. Euro verspekuliert worden sei. Die politische Folge waren Neuwahlen, der Rücktritt der damaligen SPÖ-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, ein Untersuchungsausschuss und drei Prozesse mit teils unbedingten Haftstrafen, auch für Politiker.
Rathgeber wurde bisher dreimal rechtskräftig verurteilt. Am 4. Februar 2016 erhielt die geständige Ex-Budgetreferatsleiterin wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung drei Jahre teilbedingte Haft, davon zwei Jahre bedingt. Der Prozess am Landesgericht Salzburg beleuchtete nur einen kleinen Teilaspekt im Finanzskandal. Rathgeber soll von 2008 bis 2012 bei der Geltendmachung von Mitteln des Katastrophenfonds des Bundes zahlreiche Schadensfälle abgeändert, erhöht und auch erfunden haben, so dass ohne gesetzliche Voraussetzung rund zwölf Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds an Gemeinden und das Land Salzburg gezahlt wurden. Den unbedingten Strafanteil von einem Jahr verbüßte Rathgeber im elektronischen Hausarrest.
Untreue
Am 6. Oktober 2016 wurde Rathgeber im zweiten Finanzskandal-Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Untreue nicht rechtskräftig verurteilt. Sie soll einen riskanten Range Accrual Swap mit einem angenommenen Schaden von rund 539.000 Euro zulasten des Landes abgeschlossen haben. Allerdings erhielt sie einen Freispruch bezüglich eines zweiten Zinsswapgeschäftes mit einem kolportierten Schaden von 298.000 Euro. Mit Bedachtnahme auf das Urteil vom Februar 2016 wurde von einer Zusatzstrafe abgesehen. Das Urteil vom 6. Oktober 2016 wurde am 11. Oktober 2017 vom Obersten Gerichtshof verschärft.
Rathgeber wurde in beiden Anklagefakten mit einem Gesamtschaden von knapp 840.000 Euro wegen Untreue zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, schuldig gesprochen. Sie verbüßte den unbedingten Strafanteil abermals im elektronischen Hausarrest.Im dritten Prozess, der im Sommer 2017 am Landegericht Salzburg über die Bühne ging, stand Rathgeber wegen einem weiteren Nebenaspekt im Finanzskandal erstmals nicht mehr alleine vor Gericht. Wegen Untreue mitangeklagt waren der damalige Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden (SPÖ), Ex-LHStv. Othmar Raus (SPÖ), der ehemalige Landesfinanzabteilungsleiter Eduard Paulus, ein Mitarbeiter in der Landesfinanzabteilung und zwei Mitarbeiter im Magistrat der Stadt Salzburg.
Der Vorwurf betraf einen Swap-Deal zwischen Stadt und Land Salzburg. Laut Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft wurden am 11. September 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg ohne entgeltliche Gegenleistung übertragen. Dem Urteil vom 28. Juli 2017 zufolge war ein Schaden von mindestens drei Millionen Euro entstanden. Die Swap-Übernahme sei aufgrund einer politischen Vereinbarung zwischen Schaden und Raus erfolgt. Alle Angeklagten wurden schuldig gesprochen.
Hausarrest
Rathgeber erhielt auf die rechtskräftige Verurteilung vom 4. Februar 2016 eine rechtskräftige Zusatzstrafe von einem Jahr bedingt. Im Oktober 2019 waren auch die Urteile der anderen sechs Angeklagten rechtskräftig geworden. Schaden, der inzwischen als Bürgermeister zurückgetreten war, erhielt drei Jahre Haft, eines davon unbedingt. Er stellte einen Antrag auf einen elektronischen Hausarrest. Sein Parteikollege Raus bekam zweieinhalb Jahre, davon zehn Monate unbedingt. Er stellte einen Antrag auf Haftunfähigkeit wegen gesundheitlicher Probleme. Ex-Landesfinanzabteilungsleiter Paulus wurde zu zwei Jahren Haft, 18 Monate davon bedingt, verurteilt. Er stellte ebenfalls einen Antrag auf eine elektronische Fußfessel.
Laut WKStA sind nun die sehr umfangreichen Ermittlungen zu den Finanzgeschäften des Landes Salzburg abgeschlossen. Tausende Finanzgeschäfte seien in einem Tatzeitraum von zehn Jahren auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft worden. Das Ermittlungsteam habe 50 Umzugskartons an Unterlagen, elektronischen Daten im Umfang von mehreren Terabyte sowie tausende E-Mails und Buchhaltungsdaten ausgewertet.
Abgesehen von dem Swap-Deal zwischen Stadt und Land Salzburg ist die Politik in der Finanzcausa strafrechtlich ungeschoren davon gekommen. Ein kleiner strafrechtlicher Nebenaspekt ist aber noch offen. Das Ermittlungsverfahren betrifft Ex-Bürgermeister Heinz Schaden und zwei damalige Magistratsmitarbeiter der Stadt Salzburg wegen des Vorwurfs der Untreue. Hier geht es um eine Versicherungsklausel, die konstruiert worden sein soll, um die Kosten von Rechtsgutachten im Swap-Verfahren zu übernehmen. Die angenommen Schadenssumme beträgt 10.000 Euro.
Kommentare