Nach schärferem Urteil: Rathgeber will Haft wieder zu Hause absitzen

Monika Rathgeber stand mittlerweile bei drei Prozessen vor Gericht
Die frühere Leiterin des Budgetreferats des Landes hat nach dem OGH-Urteil neuerlich die Fußfessel beantragt.

Monika Rathgeber ist inzwischen in drei Prozessen rund um den Salzburger Finanzskandal schuldig gesprochen worden. Zuletzt hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) im Oktober das Urteil im zweiten Verfahren noch einmal verschärft und der früheren Budgetreferats-Leiterin des Landes nachträglich 18 Monate Haft aufgebrummt, sechs Monate davon unbedingt. Vor Kurzem hat Rathgeber deswegen die Fußfessel beantragt, bestätigt Andreas Hinterleitner, stellvertretender Leiter der Justizanstalt Ried. "Ihr Antrag wird darauf geprüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind."

Um für den elektronisch überwachten Hausarrest infrage zu kommen, darf die unbedingte Haftstrafe zwölf Monate (voraussichtlich) nicht übersteigen. Zudem muss die betroffene Person einer geregelten Beschäftigung nachgehen. Hinterleitner rechnet damit, dass es bis zur Entscheidung noch einige Wochen dauern werde. Rathgebers Anwalt Herbert Hübel meint, er "gehe davon aus", dass die Prüfung zugunsten seiner Mandantin ausgehen wird.

Die 46-Jährige hat mit der Fußfessel bereits Bekanntschaft gemacht. Nach ihrer Verurteilung im ersten Prozess rund um den Finanzskandal (Rathgeber wurde neben Urkundenfälschung vorgeworfen, den Katastrophenfonds des Bundes um zwölf Millionen Euro zugunsten Gemeinden und des Landes Salzburg geschädigt zu haben) im Februar 2016 zu drei Jahren Haft, einem Jahr davon unbedingt, hatte sie ihre Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßt.

Strafe in zweiter Instanz

Dass Rathgeber bald neuerlich den Arrest antreten muss, wurde erst in zweiter Instanz entschieden. Sie war zunächst im Oktober 2016 in einem weiteren Prozess wegen des Abschlusses eines riskanten Finanzgeschäfts ohne Genehmigung wegen Untreue verurteilt worden. Im zweiten Anklagepunkt wurde Rathgeber freigesprochen. Das Salzburger Landesgericht hatte auf eine Zusatzstrafe verzichtet. Begründung: Wäre die Causa im ersten Prozess mitverhandelt worden, hätte dies zu keiner höheren Strafe geführt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ging dagegen in Berufung. Auch die Generalprokuratur empfahl ein schärferes Urteil. Der OGH folgte im Oktober dieser Auffassung und verurteilte Rathgeber nachträglich auch im zweiten Anklagepunkt und zu 18 Monaten Haft, 6 Monate davon unbedingt.

Drei Beschuldigte

Keine zusätzliche Strafe muss Rathgeber aus dem Swap-Prozess fürchten, der dem Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) letztlich den Job gekostet hat. Die frühere Finanzbeamtin, die als einzige der sieben Angeklagten geständig war, hatte zwölf Monate bedingte Haft erhalten. Das Urteil gegen sie ist rechtskräftig.

Allerdings ist die juristische Aufarbeitung längst nicht beendet: Die WKStA ermittelt weiterhin im Hauptbereich des Finanzskandals. Im Fokus stehen laut Mediensprecherin Elisabeth Täubl rund 100 hochspekulative Finanzgeschäfte. Als Beschuldigte werden allerdings nur noch drei Personen geführt – zwischenzeitlich waren zehn kolportiert worden. Ob sich Rathgeber darunter befindet, wollte Täubl nicht kommentieren.

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