Haftstrafe verbüßt: Monika Rathgeber ist wieder auf freiem Fuß
Die Ex-Budgetreferats-Leiterin des Landes Salzburg, Monika Rathgeber, ist wieder auf freiem Fuß. Sie durfte „Punkt genau heute“ die Fußfessel ablegen, bestätigte Josef Zeilberger, Chef der Justizanstalt Ried, am Donnerstag eine Anfrage des KURIER.
Die frühere Spitzenbeamtin war im Oktober 2016 in einem Untreue-Prozess in erster Instanz zwar schuldig gesprochen worden, hatte aber keine Haftstrafe erhalten. Das Salzburger Landesgericht argumentierte damals damit, dass Rathgeber keine höhere Strafe bekommen hätte, wenn die Causa in einem vorangegangenen Prozess gleich mitverhandelt worden wäre. Der Oberste Gerichtshof (OGH) folgte in zweiter Instanz aber der Auffassung der Staatsanwaltschaft und verurteilte Rathgeber ein Jahr später zu 18 Monaten Haft, sechs Monate davon unbedingt.
Theoretisch hätte sie nach der Hälfte der verbüßten Strafe, also nach drei Monaten enthaftet werden können. Das Vollzugsgericht dürfte sich aber erneut aus „generalpräventiven Gründen“ dafür entschieden haben, Rathgeber erst nach zwei Drittel der Zeit unter Auflagen freizulassen. „Eine Halbstrafe wird eher wenig zur Anwendung gebracht in Österreich“, sagte Zeilberger.
Für Rathgeber war es die zweite Haftstrafe, die sie mit Fußfessel verbüßt hat. Bis 1. Februar 2017 war sie nach dem ersten Prozess rund um den Finanzskandal acht Monate im Hausarrest. Im vergangenen Juli kam sie im sogenannten Swap-Prozess mit einer ausschließlich bedingten Haftstrafe davon. Ihr Urteil ist im Gegensatz zu jenen der sechs weiteren Angeklagten rechtskräftig. Darunter befinden sich mit Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden und dem früheren Finanzlandesrat Othmar Raus (beide SPÖ) auch zwei Politiker.
Ermittlungen laufen
Ob es für Rathgeber die letzte Haftstrafe in Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal war, ist dennoch fraglich. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ( WKStA) ermittelt in der Causa unverändert in mehreren Teilbereichen. Im Fokus stehen unter anderem noch 100 hochspekulative Finanzgeschäfte. Ob sich Monika Rathgeber unter den Beschuldigten befindet, wollte WKStA-Sprecherin Elisabeth Täubl unter Berufung auf Persönlichkeitsrechte nicht kommentieren.
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