17 Stellungnahmen
Doch Tierschutzorganisationen sind empört. Ihnen blieb gerade einmal eine Woche Zeit, zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Insgesamt sind bis zum Ende der Begutachtungsfrist am Montag 17 Stellungnahmen eingelangt, heißt es auf Anfrage in der Abteilung Legistik des Landes.
Öffentlich einsehbar sind diese jedoch nicht, am Dienstag wurden sie jedenfalls an die Fachabteilung übermittelt. Ob sich an der „Vogelabschussplanverordnung“ inhaltlich noch etwas ändert, wird sich rasch weisen. Aus dem Büro von LH-Stellvertreterin Svazek heißt es, dass die Regelung bereits in ein bis zwei Wochen in Kraft sein soll. Zuvor braucht es noch einen Regierungsbeschluss.
Aus Sicht von Florian Billinger von der Vogelschutzorganisation Birdlife Österreich ist bereits die kurze Begutachtungsfrist „eine EU-Rechtswidrigkeit. Aber wir wollten uns nicht mundtot machen lassen und haben deshalb trotzdem eine Stellungnahme abgegeben.“
Die Verordnung strotze vor „fachlichem Irrsinn“. Die von Svazek ins Feld geführten Schäden – jene an den Fischbeständen hätten sich seit 2010 auf jährlich mehr als 1,3 Millionen Euro verdreifacht – seien „extrem unplausibel, sowohl was die Menge der Vögel an sich als auch jene ihrer Nahrungsaufnahme betrifft“, sagt der Biologe.
Parallele zum Wolf
Er selbst sieht Parallelen zur Bejagung des Wolfs, die Svazek – dem Beispiel anderer Bundesländer folgend – erleichtert hat und das bei Fischottern vorhat. Wie diese beiden Tierarten sind auch die nun zur Jagd freigegebenen Vogelarten europaweit streng geschützt, dürfen nur in Ausnahmefällen getötet werden, wenn gelindere Maßnahmen zur Abwendung von Schäden nicht greifen.
Mit Abschüssen per Verordnung statt Bescheiden wird Tierschutzorganisationen die Beschwerdemöglichkeit genommen. „Mit diesen pauschalen Abschussquoten wollen sie einfach dauernd auf dies Arten schießen können“, will Billinger den Beschwichtigungen der FPÖ-Landesrätin nicht glauben.
„Es ist sehr erschreckend, dass so etwas in Österreich geltendes Recht wird“, sagt er. Vögel dürften etwa nur bejagt werden, wenn ein günstiger Erhaltungszustand gewährleistet ist. Das sei weder bei Graureihern noch bei Kormoranen der Fall. Billinger macht das an einem Beispiel fest:
Drohende Ausrottung
„In Salzburg gibt es 40 Graureiherbrutpaare. Laut der Verordnung können 97 Individuen pro Jahr geschossen werden. Das kommt der Ausrottung gleich.“
Birdlife Österreich ist mit seiner Kritik an den Salzburger Plänen nicht allein. Auch Tierschutz Austria hat eine geharnischte Stellungnahme verfasst und spricht von einem "Verordnungsentwurf gespickt mit Rechtswidrigkeiten". Darin heißt es unter anderem: "Das Monitoring denselben Personengruppen zu übertragen, welche die Abschussanträge stellen bzw. gestellt haben, ist selbstverständlich unvereinbar."
Gemeint ist damit, dass die Salzburger Jägerschaft einerseits die Abschüsse tätig soll, laut Entwurf aber zur Kontrolle über die Bestandsentwicklung von Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher ein entsprechendes Monitoring durchführen muss, um sicherzustellen, dass die Vogelarten trotz Bejagung "in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen".
Bei Grau- oder Fischreiher und Kormoran wird diese Bestandskontrolle dem Salzburger Landesfischereiverband übertragen - und damit jener Gruppe, die diese Vögel als schädlich für den Fischbestand betrachtet.
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