Salzburg schickt Schaden Zahlungsaufforderung

Preuner (r.) beriet am Donnerstag über das Schicksal seines Vorgängers (Archivbild).
Nach dem OGH-Urteil prüft die Stadtpolitik auch Vergleichsgespräche mit dem Ex-Bürgermeister.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Das war am Donnerstag, dem Tag nach der Bestätigung seines Schuldspruchs durch den Obersten Gerichtshof, die gute Nachricht für Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden. Der aufrechte Beschluss, die vorgestreckten Anwaltskosten der rechtskräftig Verurteilten zurückzufordern, wird von der Stadtregierung freilich nicht angetastet.

Das heißt, Schaden wird demnächst von der Magistratsdirektion eine Zahlungsaufforderung in der Höhe von rund 500.000 Euro erhalten. Auf diese Vorgehensweise haben sich die Spitzen der Stadtparteien in einer Kollegiumssitzung am Donnerstag geeinigt. Wie es weitergeht, wenn der Ex-SPÖ-Politiker das nicht zahlen will oder kann, ist noch offen. Vergleichsgespräche wären eine Möglichkeit. „Ausgeschlossen ist gar nichts“, sagt Schadens Nachfolger als Bürgermeister, Harald Preuner (ÖVP).

Stadt kann Nachlass gewähren

Wie hoch der Nachlass sein darf, darüber gehen die Meinungen allerdings weit auseinander. „Der Stadtsenat kann gewisse Nachlässe gewähren. Wie viel, müssen uns die Anwälte sagen“, erklärt Preuner. Man müsse dabei aber vorsichtig agieren. „Sonst stehen wir selbst wegen Untreue vor Gericht“, meint Preuner. Sein Stellvertreter Bernhard Auinger (SPÖ) wird etwas konkreter. „Die Stadt hat bereits Nachlässe von weit über 100.000 Euro gewährt. Ein Verhandlungsspielraum ist da“, sagt er zum KURIER.

In zwei weiteren Punkten hat die Stadtspitze das weitere Vorgehen abgestimmt. Im Zivilverfahren mit dem Land um die Zinstauschgeschäfte, die den Prozess ausgelöst haben, strebt die Stadt Gespräche mit dem Land an. Und der ebenfalls verurteilte Magistratsdirektor bekam einen Monat Bedenkzeit, ob er einen anderen leitenden Beamtenjob für die Stadt annehmen will. Einzig SPÖ und Bürgerliste sind dagegen, ihn vom Amt des Magistratsdirektors abzuberufen.

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