Salzburg: 2-G-Kontrollen im Handel verpflichtend
In Salzburg gelten ab heute, 3. Jänner, für Handel und Dienstleister strengere Kontrollen. Betreiber von Geschäften müssen ihre Kundschaft verpflichtend auf den notwendigen 2-G-Nachweis hin kontrollieren. Das wurde in der dritten Salzburger COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 vom 23.Dezember 2021 festgelegt.
Ausnahmen gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie etwa Lebensmittelhandel oder Apotheken. Betroffene Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, können mit Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro oder bis zu vier Monaten Haft geahndet werden.
"Omikron wird uns treffen, aber wir versuchen mit umfangreichen Maßnahmen, Zeit zu gewinnen. Dazu gehören auch die 2-G-Kontrollen im Handel ab 3. Jänner“, betonten Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.
Kontrolle an der Kassa
Kontrolliert werden sollte nach Möglichkeit beim Betreten des Geschäftes, jedenfalls aber beim Kauf von Waren an der Kassa.
2-G-Kontrollen seien laut Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, aber maximal beim Kaufvorgang im Kassenbereich machbar: "Flächendeckende 2-G-Kontrollen im Eingangsbereich der Geschäfte sind jedenfalls nicht umsetzbar.“
Tatsächlich dürften in Praxis Einkaufende erst an den Kassen und nicht schon beim Eingang kontrolliert werden. Die wenigsten Unternehmer hätten nämlich extra Personal dafür abstellen können, so Johann Höflmaier, Spartensprecher in der Salzburger Wirtschaftskammer gegenüber ORF.at.
Und auch an den Kassen sorgt die neue Regel für Probleme: So gebe es weder spezielle QR-Code-Scanner für den "Grünen Pass", noch wurden Schulungen vorgenommen.
Höflmaier geht davon aus, dass sich Händler und Kunden an die Kontrollen gewöhnen werden und auch wenn sich niemand in der Branche darüber freue, sei Sicherheit aktuell das Wichtigste.
Rainer Will bezweifelt den Sinn der Aktion, sieht darin eher Hürden für den ohnehin schon angeschlagenen Handel: "Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich dadurch etwas am Infektionsgeschehen ändert, da der Handel nachweislich kein Corona-Hotspot ist."
Eine überwiegende Mehrheit der Menschen, die ein Geschäftslokal im Non-Food Handel betreten, würden eher gustieren und nicht kaufen. Eintrittskontrollen würden viele, auch Geimpfte oder Genesene abschrecken und damit Arbeitsplätze gefährden. Zudem müsste für Eingangskontrollen zusätzliches Personal eingesetzt werden, was für die Händler angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage derzeit unmöglich sei.
Unverständnis für Strafen
"Da fehlt uns völlig das Verständnis", zeigt sich Höflmaier nicht sonderlich begeistert von den in Aussicht gestellten Strafen. "Das ist ja fast so, als würde ich einen Autobeifahrer im Straßenverkehr bestrafen, weil der Fahrer zu schnell gefahren ist. Also grundsätzlich bekommt hier der Handel Strafen für ein Vergehen, das jemand anderer verursacht.“
Die Strafen sollten dementsprechend jene zahlen müssen, die weder geimpft noch genesen in ein Geschäft gehen, so der Spartensprecher.
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