Fast sechs Millionen Euro Strafe wegen Betretungsverboten

Fast sechs Millionen Euro Strafe wegen Betretungsverboten
Verstöße gegen das Covid-Maßnahmengesetz kamen teuer: Die höchsten Strafsummen gab es in Wien und im kleinen Vorarlberg,.

Fast sechs Millionen Euro an Strafe wurden in Österreich bisher wegen Verstößen gegen Covid-19-Verordnungen sowie das Epidemiegesetz verhängt. Allein in den Bundesländern ohne Wien waren es 3,4 Millionen Euro. Diese Zahl geht aus einer Anfrage  des  Nationalratsabgeordnete Reinhold Einwallner (SPÖ)  an das Gesundheitsministerium hervor.

Die Bilanz der Bundesländer

Erstmals liegt auch eine detaillierte Aufschlüsselung nach Bundesländern vor.  Am meisten gestraft wurde demnach in Vorarlberg: Das kleineste Bundesland liegt mit einer Summe von 993.645 Euro an der Spitze. Dahinter folgen Tirol mit 502.338 Euro und die Steiermark mit 486.582 Euro.  In Niederösterreich wurden Strafen in der Höhe von 477.078 Euro verhängt, in Kärnten  waren es 384.230 Euro, in Oberösterreich 323.172,50  Euro, in Salzburg 178.103 Euro. Schlusslicht war das Burgenland mit 74.245 Euro.

 

Fast sechs Millionen Euro Strafe wegen Betretungsverboten

11.800 Anzeigen in Wien

Wien ist in dieser Statistik allerdings nicht enthalten  schlicht deshalb, weil man keine Anfrage aus dem Ministerium bekommen habe, wie es am Mittwoch hieß. Für den KURIER rechnete die Magistratsdirektion aber dennoch die Summe aus:  Bis  4. September wurden rund 2,4 Millionen Euro an Strafen verhängt. Es gingen 11.880 Anzeigen ein, 6.500 davon bereits rechtskräftig.   

Auffallend ist aber die Strafhöhe in Vorarlberg. Das sei  „total unverhältnismäßig“, kommentiert Einwallner.  Er führt das auch auf eine Verunsicherung wegen des „Wirrwarrs um die Verordnungen“ zurück. „Auch bei der Exekutive“, räumt Einwallner ein. „Da hat es unklare Regeln gegeben. Die einen haben sie strenger ausgelegt, die anderen nicht.“

 

Nie verboten

Längst hat der Verfassungsgerichtshof klar gestellt, dass das Betreten öffentlicher Orte nie verboten war. Dennoch wurde gestraft, weil § 3 der Covid-Maßnahmen-Verordnung bis dahin  pickte.

Da ging es um dreierlei: Absatz 1 normierte das Betreten von „Betriebsstätten“ durch potenzielle Kunden, was während des Lockdowns   ausgenommen bestimmter  Geschäfte wie Supermärkte oder Apotheken   verboten war.   In dem Bereich wurden 347.525 Euro kassiert.

Absatz 2 zielte auf den Inhaber ab, der seinen Betrieb aufsperrte. Nach dem Lockdown kam  jener Passus dazu, der die Anzahl der maximal erlaubten Personen festschrieb: Insgesamt wurden wegen Verstößen 143.756 Euro an Strafen verhängt.

Absatz 3 betraf das Betretungsverbot  nicht näher definierter „Orte“, gut in Erinnerung sind etwa Sperren von Spielplätzen oder Parkanlagen   in dem Bereich gab es auch die meisten Strafen mit einer Gesamthöhe von 2.774.232,50 Euro.

 

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