Ruf nach verschärftem Gesetz

Die Salzburger Polizei hat in sechs Fällen nachgewiesen, dass Bettler Behinderungen vorgetäuscht haben. Um das als Betrug zu ahnden, wären monatelange Ermittlungen notwendig. Die Exekutive fordert daher, das Landessicherheitsgesetz entsprechend zu verschärfen.
Landeshauptmann ist dafür, Vortäuschen einer Behinderung unter Strafe zu stellen.

Es war klar, dass die Ergebnisse der "SOKO Bettler" die Polit-Debatte um das Thema neu entzünden würde. Am Donnerstag hat die Salzburger Polizei, wie in Teilen der KURIERAusgabe berichtet, nach monatelangen Ermittlungen zwei Fälle organisierter Bettelei aufgedeckt. In einem Fall zwang ein Slowake vier Personen zum Betteln. Ermittler berichteten zudem von sechs Rumänen, die mit vorgetäuschten Behinderungen um Geld gebettelt haben. Letzteres ist für Landespolizeidirektor Franz Ruf Betrug. Der kann zwar nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden. Ruf fordert aber, dass das Vortäuschen von Behinderungen beim Betteln auch im Landessicherheitsgesetz verboten wird.

"Da spricht sicherlich nichts dagegen", heißt es dazu aus dem Büro von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Wie bei jeder anderen Gesetzesmaterie müsse über die Verschärfung allerdings zuerst mit den Koalitionspartnern gesprochen werden. Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler (Grüne) winkt ab: "Ich kann dem nichts abgewinnen und halte das für überzogen. Es würde mich wundern, wenn es nach einer sachlichen Debatte im Landtag eine Mehrheit für so eine Bestimmung geben würde."

Ermittlungsaufwand

Die Polizei argumentiert mit dem enormen Ermittlungsaufwand, wenn derartige Vergehen nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden müssen. "Damit das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit bei Gericht eingestellt wird, muss ein Schaden von mehr als 100 Euro nachgewiesen werden", erklärt Bernhard Rausch von der Rechtsabteilung der Salzburger Polizei. In solchen Fällen müssten demnach enorm viele Passanten, die Geld gespendet haben, befragt und Niederschriften angefertigt werden. Fällt das Delikt allerdings unter das Verwaltungsstrafrecht, "dann genügt eine einzige Wahrnehmung eines Polizisten", argumentiert Rausch. In welcher Höhe sich die mögliche Strafe bei Vortäuschen einer Behinderung bewegen sollte, wäre Sache der Politik: "Aber bei organisiertem Betteln beträgt sie bis zu 10.000 Euro."

"Lassen wir die Kirche im Dorf", meint hingegen Rössler. Sie wolle zwar nicht unterstützen, dass Bettler falsche Tatsachen vortäuschen. "Aber ich kann verstehen, dass das von den Betroffenen als Ausweg gesehen wird, um auf ihre Armut hinzuweisen." Die müsse bekämpft werden.

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