Schon im Strafverfahren wurden den Hinterbliebenen 13.000 Euro Trauerschmerzengeld zugesprochen. Doch auch der Staat sollte zahlen: Insgesamt rund 36.000 Euro – bestehend aus Trauerschmerzengeld, Reise- und Begräbniskosten.
Der Täter habe schließlich nicht als Privatperson gehandelt, sondern in seiner Funktion als Wachkommandant. Und wegen seiner dienstlichen Funktion habe er überhaupt erst scharfe Munition für das StG 77 erhalten und hatte deswegen Zutritt zu dem Aufenthaltsraum, in dem der tödliche Schuss fiel. Das Opfer wiederum sei ebenfalls nicht freiwillig in der Kaserne gewesen – Ismail M. habe nur seine Pflicht als Staatsbürger erfüllt.
Doch schon das Erstgericht folgte dieser Ansicht nicht. Und auch der OGH stellte fest: Der Waffengebrauch war auf rein persönliche – also „private“ – Gründe zurückzuführen. Der Mord habe auf einem selbstständigen Willensentschluss beruht, der außerhalb jeden Sachzusammenhangs mit dem Wachauftrag gestanden sei, den der Täter als Organ zu erfüllen gehabt habe, und sei daher auch nicht in Vollziehung der Gesetze begangen worden.
Kurz gesagt: Den Staat trifft keine Schuld, entsprechend haftet er auch nicht.
Schütze Ali U. schilderte den Vorfall in der Albrechtskaserne im Landesgericht für Strafsachen in Wien als tragischen Unfall. Der 22-Jährige hatte gemeinsam mit dem später Getöteten und einem dritten Grundwehrdiener in einem Wachrad Dienst versehen. Er habe seinen Kameraden, mit dem er sich
„perfekt“ verstanden habe, wecken und mit diesem eine
Zigarette rauchen wollen.
Er habe nicht gewusst, dass die Waffe durchgeladen war. Entgegen der Vorschriften ging er mit der Waffe in den Wachcontainer. Dann, so Ali Ü., sei er gestolpert. Er habe zufällig den Finger am Abzug gehabt – der Schuss traf Ismail M. in den Kopf.
„Eine blöde Aneinanderreihung von Zufällen“, versuchte man damals zu argumentieren. Für das Gericht waren es zu viele Zufälle – Ali Ü. wurde von den Geschworenen mit 5:3 Stimmen wegen Mordes schuldig gesprochen.
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