In den meisten Ländern greifen jene Regeln, die man aus Österreich kennt: getestet, geimpft, genesen.
Kinder und Jugendliche können noch nicht geimpft werden. Was gilt für sie?
Das ist derzeit innerhalb der EU nicht einheitlich geregelt, jeder Staat macht seine Vorschriften selbst und die sind höchst unterschiedlich: Italien nimmt vorerst nur Kinder unter zwei Jahren von der Testpflicht aus. Dänemark hat eine Sonderlösung: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn ihre Eltern vollständig geimpft sind. In Griechenland müssen Kinder ab sechs Jahren bei der Einreise einen negativen Test vorweisen, in Kroatien ab sieben Jahren. Einen Überblick bietet das Außenministerium unter www.bmeia.gv.at.
Welche Tests müssen bei der Einreise vorgelegt werden?
Antigentests, z. B. aus Teststraßen oder Apotheken (maximal 48 Stunden alt) oder PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt). Das trifft auch auf Kinder und Jugendliche zu. Aber Achtung: Die österreichischen Schultests („Nasenbohrertests“) , die mit der flächendeckenden Rückkehr zum Präsenzunterricht ab Montag drei Mal wöchentlich durchgeführt werden, berechtigen nicht zur Einreise in andere Staaten. Sie sind laut Bundesregierung aber innerhalb des Landes gültig, wenn Eintrittstests vorgelegt werden müssen.
Was gilt anstelle der Schultests?
Die gleichen Regeln wie für ungeimpfte Erwachsene auch: Kinder und Jugendliche müssen sich in Apotheken oder Teststraßen testen lassen oder PCR-Gurgeltests wie in Wien vornehmen.
Was ist mit der Heimkehr nach dem Urlaub?
Bisher galt bei der Einreise nach Österreich fast ausnahmslos Test- und Quarantänepflicht. Letzteres fällt für viele Staaten ab kommender Woche weg. Sie gilt weiterhin für Staaten mit besonders hohem Risiko (z. B. derzeit Kroatien), das orientiert sich an Vorgaben der EU-Gesundheitsagentur: Grün eingestufte Staaten (Einreise ohne Auflagen, derzeit z. B. aus Island); orange oder rot bedeutet Einreise gemäß „3-G-Regel“ (derzeit z. B. Italien). Für Kinder ab zehn Jahren und ungeimpfte Erwachsene bedeutet das in diesen Fällen Testpflicht: Der Test kann in Österreich binnen 24 Stunden nachgeholt werden. Zusätzlich gilt bei der Einreise: Spätestens 72 Stunden zuvor muss man sich registrieren (Pre-Travel-Clearance, https://entry.ptc.gv.at)
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