Am 20. Jänner 2018 wird im steirischen St. Barbara im Mürztal offiziell eine Geburtstagsfeier abgehalten. Doch via WhatsApp wird in rechtsextremen Kreisen heimlich verbreitet, was wirklich passiert: Mirko S. alias „Barny“ soll auftreten. Der rechtsradikale Sänger (aus der zu Gewalt aufrufenden neonazistischen Hammerskin-Szene) wird etwa im Prozess um die deutsche rechtsextreme Nazi-Terrorgruppe NSU mehrfach genannt.
Auch das Landesamt für Verfassungsschutz in der Steiermark bekommt Wind davon – und schickt verdeckte Ermittler aus. Diese stellen bei dem Konzertbesuch allerdings keine strafbaren Handlungen fest. Angeblich will eine Zeugin irgendwo einen Hitlergruß gesehen haben, aber gesicherte Erkenntnisse gibt es dazu nicht.
"Breaking News"
Damit wäre die Geschichte auch beendet gewesen. War sie aber nicht. Die Causa beschäftigte Anfang April 2019 die Innenpolitik und gipfelte in einer groß angekündigten Pressekonferenz. Alleine die Austria-Presseagentur veröffentlichte drei wichtige EILT-Meldungen, manche Medien brachten „Breaking News“.
Bei einer Razzia am 9. April 2019 gegen 32 mutmaßliche Rechtsextreme wurden Dolche und Arier-Flaggen sichergestellt. Doch es gab keine Festnahme. Schon bald wurde gemunkelt, das könnte eine Show gewesen sein, um einen schlagkräftigen Kampf gegen den Rechtsextremismus zu zeigen.
Denn um diese Zeit hatte die FPÖ gerade ein Problem, sich von den Identitären abzugrenzen.
Eigentlich hätte die Minister für Justiz (Josef Moser) und Inneres (Herbert Kickl) auftreten sollen, doch kurzfristig wurden die Generalsekretäre) Christian Pilnacek und Peter Goldgruber) hingeschickt, um den Erfolg zu vermelden.
Goldgruber betonte dabei, die Razzia zeige, wie schlagkräftig doch das BVT trotz der Razzia im eigenen Haus sei.
Das Oberlandesgericht Graz hob die Hausdurchsuchungen gegen fünf Verdächtige „mangels Anfangsverdachts“ auf (die anderen erhoben keinen Einspruch). Wie dem KURIER von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurde, waren auch 15 Festnahmen geplant – diese wurden mangels Anfangsverdachts vom Gericht abgelehnt.
Falsche Details genannt
„Bei dem Konzert wurde kein einziger Beschuldigter belastet“, sagt Anwältin Helene Bader. Und auch der Konzerttermin sei gegenüber der Presse falsch genannt worden, dieses habe nämlich im Jänner 2018 stattgefunden und nicht im März, wie es verkündet worden war.
Ein angeblicher Justiz-Insider erhebt weitere schwere Vorwürfe gegen das Justizministerium. In einem Mail an mehrere Medien und Abgeordnete wird behauptet, die Razzien seien nur auf Weisungen des Ressorts zustande gekommen. Das wird dort aber heftig dementiert, bei der StaatsanwaltschaftLeoben heißt es dazu nur: „Im Akt gibt es keine Hinweise auf Weisungen.“
In der Pressekonferenz hatte es geheißen, dass es bei dem Konzert „Verstöße gegen das Verbotsgesetz“ gegeben habe – was nun im Urteil des Oberlandesgerichts bestritten wird. Fix ist auch, dass nicht das BVT, wie im April von den Generalsekretären behauptet, das Konzert überwacht hat, sondern das LVT Steiermark.
Das hat auch eine parlamentarische Anfrage von Alma Zadic (damals Liste Jetzt, mittlerweile Grüne) an Justizminister Clemens Jabloner ergeben. Beide Generalsekretäre reagierten auf KURIER-Anfragen bisher nicht.
„Ablenkungsmanöver“
„Es wird immer klarer, dass die damals groß angekündigte Pressekonferenz von Pilnacek und Goldgruber wohl eher ein Ablenkungsmanöver war. Es war den handelnden Personen wohl wichtig von den engen Verbindungen zwischen den Identitären und der FPÖ sowie ihren Einfluss auf die Regierung abzulenken“, sagt Zadic zum KURIER. „Es war Kickl selbst, der an Moser mit dem Wunsch nach gemeinsamer PK herangetreten ist. Dem hat sich Moser widersetzt, weil es sich um Maßnahmen in einem konkreten laufenden Ermittlungsverfahren handelte.“
Auch die Neos orten „eine Showeinlage“, die nun „einen schalen Beigeschmack hinterlasse“. Der vermeintliche steirische Veranstalter, bei dem schon im Juli 2018 eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden war, war zum Zeitpunkt des Konzerts im Jänner 2018 jedenfalls noch unbescholten. Er wurde aber später in einer anderen Causa nach dem Verbotsgesetz einschlägig verurteilt.
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