Rechnungshof kritisiert Vielzahl der Gütesiegel in Österreich
Mehr als 100 Qualitätssiegel gibt es österreichweit auf heimischen Lebensmitteln. Dazu zählen das AMA-Gütesiegel und die Fairtrade-Marke sowie „Ja! Natürlich“, „Natur pur“ oder „Alnatura“. Zusätzlich gibt es über 100 sogenannte Genussregionen.
Der Rechnungshof kritisiert nun die fehlenden gesetzlichen Regelungen hinter vielen dieser Bezeichnungen. Denn jedes Siegel habe unterschiedliche Kriterien und Qualitätsansprüche. Für den Konsumenten sei damit undurchsichtig, was er mit welchem Siegel unterstützt.
Für Konsumenten sei „nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand“ nachvollziehbar, unter welchen Voraussetzungen die Qualitätszeichen im Lebensmittelsektor vergeben werden und wer diese überprüft, heißt es in dem Bericht vom Rechnungshof, der am Freitag veröffentlicht wurde. Verbindliche Mindestanforderungen für privat initiierte Qualitätszeichen fehlen.
Gesetzlich geregelt sind in Österreich nur das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel. Auf EU-Ebene wiederum sind es die „geschützte Ursprungsbezeichnung“, die „geschützte geografische Angabe“, die „garantiert traditionelle Spezialität“ sowie das EU-Biologo.
Fördermittel
42,24 Millionen Euro Fördermittel wurden von 2014 bis 2017 an landwirtschaftliche Betriebe, die an Qualitätssicherungsprogrammen teilnehmen, ausbezahlt. Zudem unterstützen EU, Bund und Länder auch sogenannte Genussregionen wie „So schmeckt Niederösterreich“ oder „Genussland Oberösterreich“.
„Eine systematisierte Messung der Wirkung dieser mit öffentlichen Mitteln finanzierten Initiativen unterblieb“, heißt es vom Rechnungshof. Er fordert nun das Landwirtschaftsministerium auf, eine Strategie zu entwickeln, um dem „Wildwuchs“ entgegenzuwirken.
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