Rauchverbot bleibt: Shisha-Bar-Betreiber beim VfGH abgeblitzt
Das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie, das seit 1. November in Kraft ist, betrifft bundesweit auch alle Shisha-Bars - und das bleibt auch so.
Mehrere Shisha-Bar-Betreiber, die sich damit nicht abfinden wollten, sind in ihrem Kampf gegen die gültige Rechtslage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Wie der VfGH am Mittwoch bekannt gab, wurde die Behandlung zweier Gesetzesprüfungs-Anträge abgelehnt.
Die Shisha-Bar-Betreiber hatten damit argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar wären, weil man ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife eine Shisha-Bar aufsuche. Die bestehende Gesetzeslage sei daher unsachlich. Der VfGH wies dieses Vorbringen zurück.
Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt.
Im allgemeinen Interesse
Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, "als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele - insbesondere der Gesundheitsschutz - verfolgt werden und diese Maßnahmen zur Zielerreichung geeignet und verhältnismäßig sind", hielt der VfGH in seinem Beschluss fest.
In Österreich gibt es etwa 500 Shisha-Bars, die jetzt um ihre Existenz kämpfen. Rund 10.000 Mitarbeiter stehen laut Branchenangaben nun kurz vor ihrer Kündigung - etwa 6.000 davon allein in Wien, wo sich etwa die Hälfte aller Betriebe befindet.
Die Vereinigung der Shisha-Bar Betreiber (VSBÖ) hatte im Vorfeld betont, dass andere EU-Staaten in der Vergangenheit diverse Sonderregelungen getroffen haben, die die Existenz von Shisha Bars sicherten.
Kammer: Wirtschaftlicher Massenmord
Unterstützung hatte der VSBÖ von der Wirtschaftskammer erhalten. Für Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Kammer, ergibt die neue Gesetzgebung für Shisha-Bars keinen Sinn: "Ich gehe in ein Shisha Lokal, um eine Shisha zu dampfen, sonst würde ich dort nicht reingehen".
Anders als bei Restaurants, wo Besucher hauptsächlich zum Essen und Trinken hingehen, gebe es zum Aufsuchen einer Shisha-Bar für Nichtraucher keinen Grund. Somit müsste man sie davor auch nicht schützen. "Aufseiten der Betroffenen ist das hier wirtschaftlicher Massenmord", betonte er.
Ein Antrag der sogenannten "Nacht-Gastronomie", sie wegen der möglichen Anrainer-Belästigung durch Raucher vor ihren Lokalen auszunehmen, ist bereits Mitte Oktober am Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Der VfGH lehnte die Behandlung des Antrags ab, da der rechtspolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschritten worden sei.
Kommentare