Prozess um Unfall bei Ralley in Kärnten: Schmerzengeld für die Opfer

Prozess um Unfall bei Ralley in Kärnten: Schmerzengeld für die Opfer
Im Vorjahr wurden bei einer Rennveranstaltung in Kärnten elf Zuschauer verletzt. Am Freitag wurde im Prozess eine Diversion ausgesprochen.

Im Prozess um den Motorsportunfall, bei dem im August des Vorjahres bei einer Rennveranstaltung in Kärnten elf Zuschauer verletzt wurden, ist am Freitag am Bezirksgericht Feldkirchen eine Diversion ausgesprochen worden. Der Obmann sowie der Verein selbst müssen ein Bußgeld und Schmerzengeld an die Verletzten bezahlen.

Zuschauerraum nicht abgesichert?

Angeklagt waren der Obmann des Vereines aus St. Margarethen sowie der Verein MS Team Cockpit selbst. Der 66-Jährige musste sich und den Verein wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil der Vorwurf im Raum stand, dass der Zuschauerraum nicht ordnungsgemäß abgesichert gewesen war.

Bei dem Bewerb in der Sportarena Falkert in der Ortschaft Patergassen im Gemeindegebiet von Ebene Reichenau hatte ein Fahrer wegen eines Fahrfehlers nach Erreichen des Ziels die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren. In diesem Bereich hätten Baumstämme das Ausbrechen des Wagens in die Zuschauergruppe verhindern sollen. Der Angeklagte übernahm die Verantwortung für den Unfall.

"So etwas darf nicht passieren"

Bei dem Autoslalom waren die Zuschauer durch Baumstämme gesichert, doch an der betreffenden Stelle lagen diese nicht. Dort hätte laut dem Obmann eigentlich nichts passieren können, da die Fahrer bei einer Vorbesprechung dazu angehalten worden waren, das Areal nach dem Ziel im Schritttempo zu verlassen.

„Der Fahrer wollte aber noch ein 'Ringerl' drehen und da ist ihm der Wagen ausgebrochen. Ich weiß, so etwas darf nicht passieren“, sagte der Obmann vor Richterin Irene Malle - de Cilla.

„Es ist einfach klar, die Absperrung war nicht in Ordnung“, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Beide Angeklagte, also der Verein selbst sowie sein Obmann, müssen ein Bußgeld in der Höhe von 1.528 Euro beziehungsweise 1.328 Euro bezahlen, sowie je 1.000 Euro Schmerzengeld für die Schwerverletzten und je 300 Euro für die Leichtverletzten.

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