Prozess um Anschläge in Behörden: "Ganz Graz wird brennen"

Brandspuren vor dem Bürgermeisteramt im Rathaus
47-Jähriger zündete Benzin in Rathaus, Gerichtsgebäude und einer Bezirkshauptmannschaft an - und drohte mit weiteren Taten.

Zuerst brannte es im Bezirksgericht Graz-West, dann im 2. Stock des Rathauses. Dort, wo der Bürgermeister sein Büro hat. Als es dann kurz darauf auch noch in der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Feueralarm gab, waren Polizei wie Politik Mitte Juni 2019 ob der Brandanschlagsserie in Graz alarmiert.

Zum Glück war es ein Einzeltäter, der aus "Zorn und wahrscheinlich auch aus Verzweiflung" gehandelt habe, wie der Staatsanwalt am Dienstag beschreibt: Der irakische Asylwerber, der im Juni 2015 nach Österreich kam, erfuhr zwei Tage vor den Anschlägen, dass sein Asylansuchen abgelehnt wurde.

Schon 2017 wurden seiner Frau und ihm die drei Kinder abgenommen, weil "es den Verdacht auf Misshandlungen gab, Essensentzug, Verbrennungen, Übergriffe anderer Art", schildert der Ankläger. "Ich wollte meine Kinder", beteuert der Angeklagte, "sonst nichts."

Seine Drohungen gegenüber den Beamten der Jugendwohlfahrt ("ich brenne alles nieder") begann er am 19. Juni 2019 umzusetzen: Bepackt mit Plastikflaschen voller Benzin, Zeitungspapier und Streichhölzern legte er in den drei Behörden sowie am Hauptbahnhof Feuer. Die Brände wurden rasch gelöscht, dennoch gab es drei Verletzte.

"Ich bin nicht allein"

Der 47-Jährige wurde kurz nach den Anschlägen gefasst, soll aber laut Staatswanwalt auch da noch keine Ruhe gegeben haben: Er forderte, binnen drei Tagen frei gelassen zu werden, oder "ganz Graz wird brennen. Ich bin nicht allein, da draußen sind noch neun Mitstreiter", beschreibt der Staatanwalt die Worte des Angeklagten. Und weiter: "In Zeiten wie diesen muss man solche Drohungen ernst nehmen."

Der Angeklagte streitet das alles auch gar nicht ab. "Ich bereue es und entschuldige mich für den Fehler, den ich gemacht habe." Aber er habe niemanden verletzen, sondern bloß Aufmerksamkeit erregen wollen. "Das Problem ist, er versteht unser System nicht", verteidigt ihn sein Anwalt. "Er weiß nicht, dass man bei uns Anträge stellen muss. In seinem Land entscheidet eine hohe Person, da gibt es diese Behördenwege nicht."

Fünfeinhalb Jahre Haft

Der Gerichtspsychiater hält den Iraker für gefährlich, deshalb beantragt der Staatsanwalt die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil fällt am späten Dienstagnachmittag: Fünfeinhalb Jahre Haft plus Einweisung, nicht rechtskräftig.

 

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