Prozess in Salzburg: Arzt soll Seilbahnmitarbeiter verletzt haben

Prozess in Salzburg: Arzt soll Seilbahnmitarbeiter verletzt haben
Diskussion um Maskenpflicht in Gondel. Angeklagter sieht sich schuldlos.

Am Landesgericht Salzburg hat sich am Montag ein Zahnarzt wegen schwerer Körperverletzung verantworten müssen. Der Mann soll am 26. Oktober 2021 einem Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun mit den Tourenski einen Stoß gegen die Brust versetzt haben, nachdem er keine Corona-Schutzmaske aufsetzen wollte.

Der Liftbedienstete erlitt einen Bruch des Brustbeins. Der Angeklagte räumte im Prozess ein, vor Ort gewesen zu sein, bestritt aber den Vorfall.

"Ein Wahnsinn"

Das Opfer sagte heute, dass der Mediziner damals ohne Maske in eine Gondel am Kitzsteinhorn einsteigen wollte. „Ich habe seine Ski wieder aus dem Köcher herausgetan, sie ihm in die Hand gedrückt und gesagt, er soll die Maske aufsetzen“, schilderte der 47-jährige Pinzgauer. „Er hat gemeint, es ist ein Wahnsinn, wie ich ihm da komme, und gesagt, er wird sich bei der Betriebsleitung beschweren.“ Dann habe der Arzt Corona-Abstand eingefordert und seinen Namen wissen wollen. „Ich habe das Funkgerät von der Brust weggehoben, damit man mein Namenschild lesen kann, und habe dann einen Schlag bekommen.“

Der Täter sei darauf ins Freie geflüchtet und nach kurzer Diskussion mit seinen Ski davon gefahren. Er wurde später dank der Daten aus dem Kartenlesegeräts des Drehkreuzes ausgeforscht.

Nicht geständig

Der bisher unbescholtene Angeklagte bekannte sich heute nicht schuldig. „Ich habe nichts gemacht“, erklärte er. Er habe unmittelbar vor dem Einstieg in die Gondel einen Impuls erhalten und sei fast rückwärts in ein Absperrgitter gestolpert. Als er dann eine bedrohliche Gestalt wahrnahm, habe er sich zurückgezogen. Es sei aber nie dazu aufgefordert worden, eine Maske aufzusetzen und habe seine Ski stets selbst in der Hand gehalten.

Seine FFP2-Maske habe er damals in der Oberschenkeltasche gehabt und bei zwei vorangegangenen Liftfahrten hinauf auf den Gletscher auch benutzt. Und der Angeklagte kritisierte, dass der Liftmitarbeiter erst am nächsten Tag mit „der Geschichte“ gekommen sei.

Prellung

Tatsächlich erstattete der Seilbahner erst am Folgetag Anzeige - und zwar auf ausdrückliches Anraten der Betriebsleitung hin. Die Polizei schickte ihn zum Arzt, der eine Prellung attestierte. Weil die Schmerzen nicht nachließen, wurde der 47-Jährige zunächst krankgeschrieben und später erneut untersucht - wobei der Bruch festgestellt wurde.

„Ich habe immer noch Schmerzen“, erklärte er heute. Videoaufzeichnung von der Tat gibt es übrigens nicht. Und der Name eines Wintersportlers, der sich damals als Zeuge angeboten hatte, soll im Trubel des Vorfalls verloren gegangen sein.

Ein Urteil in dem Prozess erging am Montag nicht. Das Verfahren wurde zur Einholung eines Gutachtens vertagt. Die Richterin will durch einen Sachverständigen zunächst klären lassen, ob ein Schlag mit den Skiern zu einem Bruch des Brustbeins führen kann.

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