Prozess in Klagenfurt: 86-Jährige krankenhausreif "gepflegt"

Symbolbild
Sohn der Frau und engagierte Pflegekraft wiesen sich gegenseitig die Schuld zu. Prozess wurde vertagt.

Ein 59 Jahre alter Wolfsberger und eine 47-jährige deutsche Staatsbürgerin sind am Mittwoch in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Staatsanwältin Johanna Schunn wirft ihnen Quälen und Vernachlässigen einer wehrlosen Person vor, dabei handelt es sich um die Mutter des Mannes. Sie wurde vor zwei Jahren binnen drei Monaten krankenhausreif "gepflegt". Der Prozess wurde vertagt.

Der Wolfsberger, der seine Mutter jahrelang allein gepflegt hatte, schaffte es vor zwei Jahren nicht mehr ohne Hilfe. Er suchte nach einer 24-Stunden-Betreuung und wurde bei der 47-Jährigen, die im Bezirk Wolfsberg lebt, fündig. Die damals 86-jährige Mutter war im Sommer 2016 nach einem längeren Aufenthalt in der Geriatrie nach Hause entlassen worden. Dort wurde sie von einem Rumänen betreut, den die 47-Jährige vermittelt hatte. Der Mann habe in Rumänien jahrelang in einem Pflegeheim gearbeitet, begründete die Frau vor Richterin Marie-Luise Rohr ihre Auswahl. Nachgeprüft habe sie diese Aussage nicht, sagte sie auf eine entsprechende Frage der Richterin. Aber die Familie, bei der der Mann vorher beschäftigt gewesen sei, hätte sich sehr zufrieden gezeigt.

Die 47-Jährige bekannte sich nicht schuldig, ihr Verteidiger argumentierte, sie habe lediglich einen Vermittlungsvertrag mit dem Wolfsberger abgeschlossen. Sie sei daher für Betreuungsmängel nicht zuständig, den direkten Vertrag habe schließlich der Betreuer. Sie habe aber regelmäßig nach dem Rechten gesehen, grobe Mängel seien ihr nie aufgefallen. Wenn einmal Lebensmittel oder Medikamente fehlten, habe sie den Sohn angerufen und Abhilfe gefordert, dies sei auch immer prompt passiert. Warum die Frau nach drei Monaten in einem derart schlechten Zustand gewesen sei, könne sie sich nicht erklären. Es sei "schockierend", meinte sie angesichts der Bilder, die ihr die Staatsanwältin vorhielt. Als die 86-Jährige ins Spital eingeliefert wurde, hatte sie neben einem Dekubitus zahlreiche offene Stellen am Körper, sie war dehydriert und in einem sehr schlechten Allgemeinzustand.

Sohn überfordert

Der Sohn gab an, er sei einfach überfordert gewesen und habe nach einer 24-Stunden-Pflege gesucht. Diese sei ihm von der Mitangeklagten auch zugesichert worden, dabei sei die Wundversorgung ebenso inkludiert gewesen wie die Verabreichung von Medikamenten. Die Mitangeklagte hätte ihm versprochen, sich um alles zu kümmern und wöchentliche Kontrollen durchzuführen. "Tatsächlich habe ich die Dame insgesamt nur dreimal gesehen", sagte er.

Sie wiederum beteuerte, regelmäßig nach dem Rechten gesehen zu haben. Die 47-Jährige unterstrich immer wieder, die Wundversorgung des Dekubitus könne vom Betreuer nur auf Anordnung des Hausarztes übernommen werden. Dieser habe auch immer wieder Hausbesuche gemacht, sagte die Frau. Tatsächlich, so merkte der medizinische Sachverständige an, habe es in den ganzen drei Monaten nur einen einzigen Hausbesuch des Arztes gegeben.

Immer wieder versuchte die Angeklagte, die von ihr versprochenen Tätigkeiten rein auf den Betreuungsbereich wie Kochen, Waschen und Ankleiden zu reduzieren. Denn für medizinische Tätigkeiten wie die Wundversorgung hätte es qualifiziertes Pflegepersonal gebraucht, was die Frau, sie ist gelernte Pflegehelferin, auch wusste, wie sie auf Nachfrage erklärte.

Richterin Rohr nahm sich viel Zeit, um das Ausmaß der Mitverantwortung der beiden Angeklagten - der ebenfalls angeklagte rumänische Betreuer war nicht erschienen - genau aufzuschlüsseln. Beiden Angeklagten drohen bei einem Schuldspruch immerhin bis zu drei Jahre Haft. Wegen der Ladung eines weiteren Zeugen wurde der Prozess vertagt, ein Termin für die Fortsetzung steht noch nicht fest.

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