Geht es nach dem 40-Jährigen, ist alles ein großes Missverständnis. Denn Geld hat Herr A. ja genug – 4,5 Millionen, laut eigenen Angaben. Allerdings, und da ist der Haken, halt nicht irgendwo verfügbar, sondern in Bitcoin. „Das bedeutet, dass das Geld nicht physisch hier ist“, versucht sein Anwalt Amir Ahmed zu veranschaulichen.
Steile Karriere
Glaubt man den Worten des Angeklagten, hat er es weit gebracht. Denn die Schule hat er abgebrochen. „Ich tu mit Bitcoins arbeiten“, erklärt der Angeklagte am Montag im Landesgericht für Strafsachen in Wien. „Kaufen, verkaufen“, ergänzt er.
Das Blöde nur: Herr A. ist bereits wegen Betrugs vorbestraft. Wie oft? „Viermal“, sagt er und berichtigt sich in der nächsten Sekunden selbst: „Fünf Vorstrafen sind’s. Alle einschlägig.“
Zuletzt wurde Herr A. im Jänner 2021 wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte die Strafe noch gar nicht abgesessen, da soll er wieder in sein altes Muster gefallen sein. Weil er während Ausgängen auch Zugang zu seinem Handy hatte, leierte er „Geschäfte“ an.
Zum einen bestellte er bei einem Juwelier Diamanten im Wert von 2,5 Millionen. Damit habe er seiner Freundin eine Freude machen wollen, erklärt er. Der Nachname der Freundin ist dem Angeklagten leider entfallen.
„Ich kann mich nicht erinnern, wie meine Freundin mit Nachnamen geheißen hat. Ist schon so lange her“
von Angeklagter A. über die doch nicht so große Liebe
Die Anbahnung des Geschäftes jedenfalls gestaltete sich etwas schwierig. Herr A. war zumeist „geschäftlich verhindert“, wie er den Juwelier per Mail informierte. Oder anders ausgedrückt: In der Justizanstalt konnte er schlecht telefonieren oder Mails schreiben. Geld für die Diamanten überwies er nie – somit kam das Geschäft nie zustande.
Noch heute will er am Diamantenkauf festhalten – obwohl die Beziehung zur Freundin inzwischen in die Brüche gegangen ist. „Ich werde zahlen. Es dauert nur ein, zwei Wochen. Die sind ja auch eine Wertanlage“, erklärt Herr A.
Aber auch andere Geschäfte wollte Herr A. während seiner Zeit in Haft abschließen. So hatte er vor, mit einem Privatjet nach Luxemburg und zurück zu fliegen. Er wählte den teuersten Flieger aus – die anderen lehnte er ab. Sie waren zu klein.
Probleme mit Freigang
„Wozu brauchen Sie so einen Privatflieger?“, fragt Richterin Martina Semper. Er habe Dokumente transportieren müssen, erklärt der Angeklagte. Doch schließlich kam die Flugreise ohnehin nicht zustande. „Es gab Probleme mit dem Freigang“, erklärt der 40-Jährige. Und es gab – wieder einmal – Probleme mit dem Geld, das niemals floss.
„Ohne Moos nichts los“, sagt auch sein Anwalt. Weil sein Mandant nie irgendwas bezahlt habe, sei auch gar kein Geschäft zustande gekommen. „Das war im besten Fall eine Frotzelei.“
Prozess vertagt.
(kurier.at, mr)
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Aktualisiert am 07.11.2023, 14:07
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