"Problemwölfe" dürfen in Salzburg nun geschossen werden

"Problemwölfe" dürfen in Salzburg nun geschossen werden
Zwei Abschussverordnungen sind seit Mitternacht in Kraft.

Am Freitag sind in Salzburg die beiden Abschussverordnungen für jene zwei "Problemwölfe" in Kraft getreten, die seit Anfang Juni im Pinzgau, Pongau und Tennengau mehr als 30 Schafe und Lämmer gerissen haben sollen. Die streng geschützten Raubtiere können damit seit 00.00 Uhr legal bejagt werden. Die Abschusserlaubnis gilt in einem Radius von zehn Kilometern um den jeweils letzten festgestellten Nutztierriss - und das stets für vier Wochen lang.

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De facto sind die Zonen, in denen der Wolf getötet werden kann, aber größer: "Endet der 10- Kilometer-Radius inmitten eines Jagdgebietes, ist die Entnahme im gesamten Jagdgebiet und nicht nur in jenem Jagdgebietsteil, der innerhalb des Radius liegt, zulässig", heißt es in der Verordnung, die automatisch mit 15. November endet.

Der Verordnungsentwurf und die einwöchige Begutachtungsfrist haben diese Woche für harsche Kritik von Seiten des Naturschutzes geführt. Die Bewilligungen seien nicht EU-rechtskonform und erlaubten faktisch willkürliche Abschüsse der Tiere. Zugleich seien Alternativen wie Herdenschutzmaßnahmen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt worden.

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