Probleme mit Schaulustigen: Wenn "Hilfe" die Helfer behindert

Probleme mit Schaulustigen: Wenn "Hilfe" die Helfer behindert
Bei einem Brand in Wien verzögerten zahlreiche Anwesende die Zufahrt der Feuerwehr und verbreiteten Panik. Die Polizei allerdings wertet das Verhalten als "vorbildlich".

Eine brennende Wohnung in Wien-Meidling. Zwei Männer, die in Panik aus dem dem dritten Stock springen. Und jede Menge Schaulustige, die sich versammelt haben, die bangen Minuten filmen und fotografieren und die Zufahrt der Feuerwehr erschweren.

So geschehen am vergangenen Sonntag in der Tichtelgasse. Speziell die Berufsfeuerwehr fand danach scharfe Worte: „Die Schaulustigen haben den Einsatz behindert. In solchen Fällen geht es um jede Minute. Wenn sich unser Einsatz verzögert, kann das tragische Folgen haben.“

Das Problem mit den Schaulustigen ist nicht neu. Im August 2018 wurde aus diesem Grund der sogenannte „Gaffer-Paragraf“ eingeführt. Die Polizei kann Personen, die Blaulicht-Einsätze behindern, nicht nur wegweisen. Den Gaffern droht zudem eine Verwaltungsanzeige. Geldstrafen bis 500 Euro sind möglich, in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche. Im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen. Angewandt wird das aber selten. (siehe Infobox unten)

Kommentare