Peter Pilz vs. Staatsanwaltschaft: Ein Ex-Politiker im Angriffsmodus

Peter Pilz vs. Staatsanwaltschaft: Ein Ex-Politiker im Angriffsmodus
Angeklagt war der 70-Jährige. Doch in der Verhandlung wollte der den Spieß umdrehen.

Peter Pilz polarisiert. Das stellt sein Rechtsanwalt, Johannes Zink, in der Verhandlung am Freitag fest. Auch, dass der ehemalige Nationalratsabgeordnete (einst Grüne, später Liste Jetzt) durchaus streitbar ist, ist nicht neu. Am Freitag allerdings ist sein Gegner nicht in der Politik zu suchen. Der "Pensionist" - so bezeichnet sich Pilz selbst - liefert sich mit der Staatsanwältin Wortduelle. 

Pilz wird zum einen verbotene Veröffentlichung vorgeworfen. Er hatte Inhalte aus nicht öffentlichen Disziplinarakten veröffentlicht. Dabei ging es um die Causa Natascha Kampusch und den Ekis-Skandal. Das stellt der 70-Jährige gar nicht in Abrede. Doch strafbar, so meint er, sei das nur bei Beamten. "Ich war nie Beamter", betont Pilz. Die Grenzen für Politiker seien nur das Strafrecht. "Das war notwendig, richtig und rechtmäßig", sagt Pilz.

Gerichtssaal oder Parlament?

Doch als es um die ebenfalls angeklagte üble Nachrede geht (Pilz hatte den Beamten des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen "amtlichen Mordversuch" vorgeworfen), könnte man als Zuhörer fast glauben, man befindet sich bei einer hitzigen Debatte im Parlament. Und nicht im Gerichtssaal.

Es geht um die Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings. Pilz hatte den Vorwurf im Jahr 2018 in einer Aussendung geäußert. Und auch, dass in der Sache falsch protokolliert worden sei. 

Pilz bringt während der Verhandlung neue Dokumente in der Sache vor. "Über die verfüge ich seit heute Früh. Anscheinend führe ich hier die Ermittlungen. Irgendwer muss es ja tun", ätzt er in Richtung der Staatsanwältin. "Ich werden Ihnen eine Honorarnote stellen."

Warum diese Informationen erst jetzt vorgelegt werden? "Weil ich nachgeforscht habe und den Eindruck hatte, da fehlt etwas Entscheidendes." Und wieder sagt er: "Ich habe dann anstelle der Staatsanwaltschaft ermittelt."

Peter Pilz vs. Staatsanwaltschaft: Ein Ex-Politiker im Angriffsmodus

Peter Pilz ist sich keiner Schuld bewusst

Plötzlich ist die Rede von zwei Asylverfahren. Pilz, so sagt er jetzt, bezieht sich auf das zweite. 

Da platzt der Staatsanwältin der Kragen. "Sie haben 2022 die Einstellung des Verfahrens beantragt. Da haben Sie sich doch sicher auch damit beschäftigt. Damals ist Ihnen keine Diskrepanz aufgefallen?" - "Sie kannten meine Argumente und Vorwürfe. Die beziehen sich auf das zweite Verfahren", kontert Pilz.

"Lassen Sie sich überraschen"

"Warum haben Sie nie früher moniert, dass die Vorwürfe nicht richtig sind?", setzt die Staatsanwältin fort. - "Ich beginne mit einer Gegenfrage", meint Pilz. Da schreitet Richter Gerald Wagner ein. "Eine Gegenfrage ist nie eine gute Antwort." - Pilz: "Lassen Sie sich überraschen." Und der Ex-Politiker geht zum nächsten Angriff über und sagt direkt zur Staatsanwältin: "Ich bin davon ausgegangen, dass Sie in der Lage sind, zu ermitteln. Anscheinend nicht."

Noch einmal greift der Richter ein: "Bitte schweifen wir nicht ab. Ich habe mir zwar für danach (die Verhandlung ist bis 11 Uhr angesetzt, Anm.) nichts vorgenommen, aber..."

Es hilft nichts. Der Richter schafft nun den gesamten Asylakt herbei, um beurteilen zu können, ob die Vorwürfe von Pilz stimmen. Zudem beantragt Pilz-Anwalt Zink die Befragung des Afghanen, der mittlerweile in Deutschland lebt. Zudem soll die bekannte Flüchtlingshelferin Doro Blancke aussagen.

Vertagt auf unbestimmte Zeit. Im Fall einer Verurteilung droht Pilz eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze oder bis zu einem Jahr Haft.

Kommentare