Paket beschädigt oder verschwunden: Wer haftet?

Paket beschädigt oder verschwunden: Wer haftet?
Die Zustellbedingungen von Paketzulieferern unterscheiden sich oft deutlich. Worauf Betroffene achten sollten

Wenn das bestellte Paket nicht oder beschädigt ankommt, ist oft unklar, wo sich Betroffene zuerst melden sollen. Bei der Polizei? Bei der Post oder dem Absender? „Bei beschädigten Produkten ist es ganz wichtig, das Paket zuerst mit und ohne Verpackung zu fotografieren. Auch ein Screenshot der Zustellbestätigung am Handy ist hilfreich“,  erklärt Alexander Wurditsch vom Verein für Konsumenteninformation.  

Je länger man warte, desto schlechter könne man nachweisen, dass das Paket wirklich beschädigt geliefert worden sei. „Mit den Fotos können Betroffene beim Absender reklamieren und um kostenlosen Austausch ersuchen“, sagt der Jurist. Wenn die Ware am Transportweg beschädigt wird, müsse immer der Unternehmer die Verantwortung tragen. Komplexer sei die Haftungsfrage bei Diebstählen. 

Abstellgenehmigung

Wenn Pakete ohne Abstellgenehmigung vor der Haustür abgestellt werden, haftet ebenfalls der Zusteller. „Wurde eine Abstellgenehmigung erteilt und das Paket ist trotzdem weg, dann liegt die Verantwortung weder bei der Post noch beim Absender, sondern beim Empfänger“, erläutert Wurditsch. 

Schwierig werde es aber, wenn Diebe die gelben Abholscheine aus dem Postfach fischen. „Die Post haftet in dem Fall nicht, weil das Paket ja offiziell geliefert und zugestellt wurde. In solchen Fällen ist es sehr schwer, die Täter ausfindig zu machen“, erklärt der Jurist. Er empfiehlt, den Tracking-Link des Pakets nachzuverfolgen. Dem Empfänger wird in Echtzeit angezeigt, wo genau sich sein bestelltes Paket befindet und wann es geliefert wird.
 

Paket beschädigt oder verschwunden: Wer haftet?

Wann haftet der Nachbar?

Nimmt man für einen Nachbarn ein Paket an, haftet man nicht dafür, dass dieses auch abgeholt oder bezahlt wird. Die Übernahme eines fremden Pakets wird lediglich als Gefälligkeit gesehen. Trotzdem sollte man Pakete, die man entgegennimmt, nicht einfach vor der Wohnungstür des eigentlichen Empfängers ablegen. Im Falle eines Diebstahls könnten Schadenersatzforderungen wegen fahrlässigen Verhaltens drohen.

Grundsätzlich können Beschwerden und Probleme mit Postdienstanbietern bei der Post-Streitschlichtung der  Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) eingebracht werden. Hier geht es in erste Linie um eine einvernehmliche Lösung zwischen Kunden und Zustellern.  

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