Testpflicht bei Ausreise für vier Tiroler Gemeinden

Testpflicht bei Ausreise für vier Tiroler Gemeinden
Von 12. bis 16. März darf man die Gemeinden Haiming, Roppen, Virgen und Matrei nur mit negativem Testergebnis verlassen.

Die vergleichsweise hohe Sieben-Tage-Inzidenz hat die Verantwortlichen in Tirol dazu veranlasst, für vier Gemeinden eine Ausreisetestpflicht zu erlassen. Davon betroffen sind Haiming, Roppen, Virgen und Matrei, die Maßnahme gilt vorerst von Freitag, 12. März, bis inklusive Dienstag, 16. März.

Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich auf dem jeweiligen Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ausschlaggebend dafür ist die "dynamische Infektionsentwicklung", sagt informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol. Zwar sei der vom Gesundheitsministerium vorgegebene Inzidenz-Grenzwert von 400 noch nicht erreicht, dennoch gelten diese vier Gemeinden als Hotspots des Infektionsgeschehens. "Deshalb wollen wir früh Maßnahmen setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern", sagt Rizzoli.

Testort muss nicht in Gemeinde sein

Der erforderliche Coronatest kann überall gemacht werden – der Testort ist nicht an die entsprechende Gemeinde geknüpft. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes von Haiming, Roppen, Virgen oder Matrei einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen.

Nicht kontrolliert wird hingegen zwischen Virgen und Matrei beziehungsweise Haiming und Roppen, weil die jeweiligen Gemeinden zu einem Großteil unmittelbar zusammenhängen.

Das sind die Ausnahmen

Eine Durchreise durch die betroffenen Gemeinden Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol ohne Zwischenstopp ist aber auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen.

Personen ohne Wohnsitz in den Gemeinden Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol, die dort vor Verlassen dieser Gemeinden positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.

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