Operation ging schief: Kein Herz für Patienten

Ein Patient starb nach einer Herztransplantion
Spenderorgan beschädigt, Empfänger starb. Grazer Spital bot 12.000 Euro und gebot der Witwe, zu schweigen.

Blanka Stelcer ist traurig. Und wütend. Sehr wütend. „Das waren nicht Komplikationen bei einer Operation. Das waren Fehler. Deshalb musste mein Mann gehen.“

Drago Stelcer starb nach einer Herztransplantation im Uni-Klinikum Graz: Wie ein von der offiziellen Schlichtungsstelle beauftragter Gutachter später feststellen sollte, wurde ihm ein nicht mehr funktionstüchtiges Spenderorgan eingesetzt -  es wurde während der Entnahme beschädigt, die Aorta wurde verletzt.

Allerdings hatte da das zweite Operationsteam auch schon Stelcers eigenes Herz entfernt. Das andere musste also eingesetzt werden, doch neun Notoperationen danach konnten den Tod des 60-Jährigen nicht mehr verhindern.

„Ich tendiere zu einer Strafanzeige wegen grob fahrlässiger Tötung“, kündigt die Grazer Rechtsanwältin Karin Prutsch an. Sie vertritt Blanka Stelcer seit Dragos Tod vor fast zwei Jahren – so lange dauert der zivilrechtliche Streit mit der steirischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGES) bereits. Der Spitalsbetreiber war nach einem Schlichtungsverfahren auch bereit, zu zahlen. 12.000 Euro wurden im Vorjahr als Vergleichssumme angeboten. Allerdings war das verbunden mit der Aufforderung, Blanka Stelcer habe über den Fall zu schweigen, ebenso wie ihre Anwältin.

Operation ging schief: Kein Herz für Patienten

Blanka Stelcer mit Anwältin Karin Prutsch

Nicht über die Umstände des Todes jenes Mannes zu reden, mit dem sie 38 Jahre verheiratet war, kommt für die Witwe aber nicht in Frage. „Das ist ja wie Schweigegeld. Ich bin nicht käuflich“, betont Stelcer. „Mir geht’s hier nicht um Geld. Ich bin nicht reich, aber ich will am Tod meines Mannes nicht verdienen.“

Diese Umstände sind, so führt es der Gutachter in seiner Expertise im Jänner 2018 aus, fragwürdig. Spender- und Empfängerherz zeitnah zu entnehmen, sei zwar möglich, aber „entgegen der generell üblichen Vorgangsweise“: „Das Empfängerherz darf natürlich erst dann herausgeschnitten werden, wenn der das Spenderorgan entnehmende Chirurg das herausgeschnittene Herz inspiziert und für geeignet befunden hat.“ Ein erfahrenes Team müsse so etwas wissen, merkt der Gutachter an. Die Verletzungen des Spenderorgans selbst seien nur durch ein „chirurgisch-technisches Problem“ zu erklären, formuliert der Experte.

Deutlicher ausgedrückt: Bei dem Eingriff dürfte jemand gepfuscht haben. „Dieses Problem ist nur mit mangelnder Fachkenntnis und Erfahrung sowie mangelnder Übung zu erklären“, hielt der Gutachter fest.

Klage folgt

Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren ist hinfällig, Stelcer und Prutsch klagen die KAGES jetzt zivilrechtlich. Seitens der Spitalsholding werden die Vorwürfe nicht kommentiert. „Wir können aus Datenschutzgründen zu laufenden Verfahren keine Stellungnahmen abgeben“, betont ein Sprecher der KAGES.

Der Witwe geht um Verantwortung: „Wenn jemand einen Fehler macht, muss er dazu stehen“, fordert Blanka Stelcer. „Mir ist wichtig, dass die Ärzte Verantwortung tragen. Damit nicht vielleicht nicht auch noch andere Familie nach mir so ein Leid ertragen müssen.“

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