Müssen ungeimpfte Menschen um manche Jobs bangen? Ein bekanntes Gesicht zeigt: ja. Schauspielerin Eva Herzig hat bisher vier „Landkrimis“ des ORF gedreht. Beim nächsten Dreh – im Herbst sollen zwei weitere entstehen – ist sie aber nicht mehr dabei. Sie schreibt auf Facebook: „Es ist soweit, das freiwillige Impfen hat auch mich erreicht. Wenn ich mich nicht impfen lasse, kann ich keinen weiteren Steirerkrimi mehr drehen.“ Wenn der Dreh startet, dann „ohne mich“ – sie sei „ungeimpft auf Bühnen oder vor der Kamera offensichtlich zu gefährlich“.
„Ich möchte mich nicht impfen lassen“, sagte Herzig zum KURIER. „Das bedeutet, dass ich diese Rolle nicht mehr spielen werde.“ Sie betonte, dass auch bisher mit Testungen und Hygienemaßnahmen gedreht werden konnte.
Dass Herzigs „Landkrimi“-Engagement zeitlich „ausgesetzt“ ist, bestätigt auch der Produzent der Reihe. Die Entscheidung „beruht auf dem Grundsatz der Sorgfaltspflicht, die ein jeder Unternehmer hat, und damit zusammenhängend Haftungsfragen“, so Helmut Grasser, geschäftsführender Produzent der Allegro Film, zum KURIER.
„Bei einer Produktion wie den ‚Steirerkrimis‘ befinden sich etwa 50 Personen ständig am Set, für die wir als Produktionsfirma die Verantwortung haben. Dazu zählt vordringlich und ohne Zweifel, dass alles zu vermeiden ist, was die Gesundheit von Mitarbeitern gefährden könnte.“ Es sei „zudem die Arbeit an einem Set, speziell jene unter Schauspielern, nicht vergleichbar mit einem Bürojob“, so Grasser. Und das ist durchaus ein Punkt, der arbeitsrechtlich bedeutsam ist. Denn die rechtliche Situation rund um die Impfungen ist nicht abschließend geklärt – hier wird es wohl zu Ausjudizierungen kommen.
Aber die gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein starkes Argument dafür, dass er ein „gerechtfertigtes Interesse“ hat, über „die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein“. Das sagte Franz Marhold, Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien, dem ORF. Und der Arbeitgeber muss sowohl seine Mitarbeiter als auch seine Kunden schützen. Allerdings gibt es auch noch andere Möglichkeiten des Schutzes, die ein Arbeitgeber einfordern kann, etwa Trennwände, das Tragen von FFP2-Masken oder Homeoffice.
Die Arbeiterkammer warnt daher vor Druck und „Angstmache“ in Hinblick auf Impfungen. Der Arbeitgeber darf zwar nach dem Impfstatus fragen. Ob Arbeitnehmer Fragen zur Impfung beantworten müssen, hänge „von der konkreten Gefahrenquelle der jeweiligen Berufsgruppe und vom konkreten – nicht nur abstrakten – Interesse des Arbeitgebers an diesen Informationen ab“, so Bianca Schrittwieser, Leiterin des AK Arbeitsrechts. Diese Gefahren sind etwa im Gesundheitsbereich höher zu bewerten als in einem Büro oder Geschäftsraum. Eine gesetzlich angeordnete Impfpflicht gibt es derzeit für keine Berufsgruppe in Österreich, lediglich Impf-Empfehlungen.
Was das für andere Berufsgruppen heißt? Physische Barrieren zu errichten ist im Schauspielberuf jedenfalls keine Möglichkeit.
Im ORF beschäftigt man sich mit Herzigs Nicht-Engagement. „Wir versuchen nun gemeinsam in gegenseitigem Respekt, sämtliche produktionsrelevanten Aspekte, persönliche Rechte und Sorgfaltspflichten in Einklang zu bringen“, hieß es auf KURIER-Anfrage.
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