Neues Tierschutzgesetz nimmt Hundebesitzer enger an die Leine
Jeder dritte Mensch in Österreich hat ein Haustier. Und das ist seinem Herrchen oder Frauchen lieb und teuer: Bis zu 20.000 Euro kostet ein Hund im Laufe seines Lebens.
Die Novelle zum Tierschutzgesetz, die die Regierungsparteien am Donnerstag beschlossen haben, trifft also viele. Die Neuerungen im Detail:
1. Sachkundenachweis
Wer sich einen Hund bzw. Amphibien, Reptilien oder Papageienvögel anschaffen will, darf das künftig nur mit einem „Sachkundenachweis“. Dafür muss er ab 1. Juli 2026 einen Kurs von vier Unterrichtseinheiten absolvieren; für angehende Hundebesitzer ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit verpflichtend.
Wer den erforderlichen Nachweis ausstellen darf und wie dieser aussieht, wird laut zuständigem Sozialministerium noch erarbeitet. Unklar ist, ob der Kurs vor jedem neuen Hund, den man anschafft, gemacht werden muss. Julia Eppinger von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten fordert, dass den Schein nur Fachleute ausstellen dürfen, die ein Gütesiegel für tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen und -trainer haben.
2. Verbot von Qualzuchten
Hunde, die eine so kurze Nase haben, dass sie kaum atmen können; Katzen, die so kleine Ohren haben, dass sie schlecht hören oder Albino-Kaninchen, die fast blind sind: Die Nachfrage nach solchen Züchtungen steigt – für die Tiere sind sie eine Qual, weshalb sie nun verboten werden. Was genau nicht mehr erlaubt ist, soll eine wissenschaftliche Kommission mit eigener Geschäftsstelle festlegen.
Neu ist auch: Bei Erwerb, Ausstellung und Bewerbung eines Tiers ist das Verbot auf äußerlich erkennbare Qualzuchtmerkmale eingeschränkt. In diesen Fällen gehe es um das äußere Erscheinungsbild des Tieres. So soll verhindert werden, dass Tiere mit erkennbaren Qualzuchtmerkmalen als gesellschaftlich akzeptierte Norm wahrgenommen werden.
3. Verbot einzelner Rassen
Das soll zukünftig möglich werden. Davor warnt allerdings Robert Markschläger vom Österreichischen Kynologenverband: „Wir halten nichts davon, Rassen per se zu verbieten. Als Züchter ist es unser Ziel, nur gesunde und wesensstarke Rassen zu züchten, die weder aggressiv noch ängstlich sind.“
Erschwerend sei, dass in Österreich nicht einmal zehn Prozent der Hunde von zertifizierten österreichischen Züchtern stammen. „Das Problem sind Menschen, die im Hinterhof Tiere vermehren.“
4. Wer als Hobbyzüchter gilt
Die Regierung feiert sich dafür, dass es jetzt klare Regelungen dafür gibt, wer seine Zucht offiziell anmelden muss und wer nicht: Bei Hunden sind das zwei Würfe pro Jahr, bei Katzen drei Würfe. Eine Kontrolle der Schwellenwerte sei durch die Behörde jederzeit möglich.
Da ist Julia Eppinger von Vier Pfoten skeptisch: „Bisher durften Hobbyzüchter nur maximal zwei gebärfähige Hündinnen haben, jetzt ist diese Maximalzahl aufgehoben. Das erschwert die Kontrolle durch den Amtstierarzt.“
5. So sollen Halter und Züchter überprüft werden
Laut Sozialministerium überprüfen – wie bisher – die Bezirksverwaltungsbehörden der Länder die Einhaltung der Gesetze. „Die neu geschaffene Züchterverantwortung wird die Kontrolle der Einhaltung des Qualzuchtverbots durch die Behörden wesentlich vereinfachen“, heißt es aus dem Ministerium. Und: „Aufgrund der Melde- bzw. Bewilligungspflicht der Züchter hat die Behörde alle erforderlichen Informationen.“
6. Aus für Zirkustiere
Ab 1. Juli 2026 dürfen in Zirkussen weder Kamele noch Büffel auftreten. Was mit den Tieren dann passiert, ist Sache der Halter.
7. Ab wann die Regelungen gelten
Außer dem Sachkundenachweis und dem Zirkustierverbot, die ab 1. Juli 2026 gültig sind, treten alle Neuerungen am 1. Jänner 2025 in Kraft.
8. Kritik der Opposition an der Novelle
Die SPÖ kritisiert, dass die Nutztierhaltung nicht Teil der Novelle ist, und fordert ein Aus für Vollspaltenböden. Den Neos stößt auf, dass „auf Druck des Bauernbundes die Regeln für Haustiere andere seien als für Nutztiere. Der FPÖ wiederum missfällt, dass die Einwände von Züchtern und Haltern nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
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