Niederlage für Flughafen
Jubel bei den Anrainern des Flughafens in Salzburg und Bayern: Ein neues Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg kam zu dem Schluss, dass der Airport für seine Ausbauten in den vergangenen Jahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hätte durchführen müssen. Die österreichischen Gesetze für die Erweiterung von Flughäfen würden gegen das Unionsrecht verstoßen, stellte das Gericht fest.
Für den Salzburger Airport könnte das massive Auswirkungen haben. Denn schon 2002 hatte man die Errichtung des Terminals 2 beantragt – und dabei verzichtete die Behörde auf eine strenge UVP. Auch als man im Jahr 2004 um die Errichtung von Hangars und Gerätehallen ansuchte, erfolgte keine Umwelt-Prüfung.
Die Begründung der Behörden: Eine UVP ist nur dann vorgesehen, wenn durch ein Projekt ein Anstieg auf mehr als 20.000 Flugbewegungen zu erwarten sein – was beim Flughafen Salzburg nicht der Fall sei. Genau diese österreichische Regelung widerspreche dem EU-Recht, urteilten nun die Richter in Luxemburg. Denn sonst wären kleine Flughäfen praktisch nie UVP-pflichtig.
Der Salzburger Flughafen betonte in einer Reaktion auf das Urteil, dass aus seiner Sicht kein widerrechtlicher Betrieb des 2004 eröffneten Terminals 2 vorliege. Die Annahme, dass Baumaßnahmen unter Umgehung der UVP-Pflicht stattgefunden hätten, sei nicht richtig.
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