Neue BOKU-Studie: 34 heimische Fischarten sind akut gefährdet

Nur 17 Prozent der heimischen Gewässer können frei fließen.
Schuld seien Regulierungen und Verbauungen der österreichischen Flüsse, kritisiert der WWF.

Die Mehrheit der 58 in Österreich vorkommenden Fischarten hat trübe Zukunftsaussichten. Eine Studie der Universität für Bodenkultur (Boku) im Auftrag des WWF ergab, dass die Flüsse, in denen sie leben, drastische Verluste hinnehmen mussten. Weniger als 15 Prozent waren in einem sehr guten ökologischen Zustand. Kritik kommt dementsprechend von Umweltschutzorganisationen.

Dass nur noch 17 Prozent des gesamten heimischen Gewässernetzes frei fließen können, sei die Folge „jahrelanger Fehlentwicklungen“, heißt es beim WWF. Mehr als 5.200 Wasserkraftanlagen in Österreich,seien für Regulierungen und Verbauungen verantwortlich. Und Hunderte weitere seien geplant - und zwar auch in ökologisch sensiblen Gebieten, wie WWF-Gewässerexpertin Bettina Urbanek betont. Daher müsse von der Politik ein „konkreter Rettungsplan“ für die letzten intakten Flüsse vorgelegt werden.

Kaum noch intakte Augebiete

Die Analyse der Boku zur „Ausweisung wertvoller Gewässerstrecken in Österreich und deren Schutzstatus“ umfasste 32.267 Flusskilometer. Mit rund 11.500 Kilometern wurde ein Drittel „als besonders schutzwürdig“ eingestuft. In der Realität waren jedoch die Rückzugsräume für die gefährdeten Arten nur mangelhaft oder gar nicht vor weiterer Verbauung geschützt. Nur noch ein Prozent wird von intakten Auen begleitet.

Neue BOKU-Studie: 34 heimische Fischarten sind akut gefährdet

Nur mehr ein Prozent der Flusskilometer ist von intaktem Auwald begleitet.

Beim Drittelanteil der besonders schutzwürdigen Fluss-Strecken seien nur 24 Prozent streng nach Naturschutz oder Wasserrecht effektiv vor weiterer Wasserkraftverbauung geschützt, so Projektleiterin Sigrid Scheikl von der Boku. Die Schutzwürdigkeit ergab sich aufgrund der Bedeutung für bedrohte Arten, ob eines sehr guten Zustands oder weil noch intakte Aulandschaften bzw. freie Fließstrecken vorhanden sind.

Fischarten vom Aussterben bedroht

Nicht besser war die Aussicht für die Flussbewohner: „Von den 58 heimischen Fischarten, die heute noch in Fließgewässern anzutreffen sind, sind 34 entweder gefährdet, stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht“, resümiert Scheikl.

Nimmt man die gefährdete Fischart Äsche als Beispiel, so ergaben sich für diese Spezies nur noch 330 Kilometer, wo die Bestände in gutem Zustand sind, davon waren 50 Kilometer vor weiterer Verbauung streng geschützt.

Urbanek warnte vor dieser Verbauung im Rahmen der Energiewende, diese müsste naturverträglich sein. Bisher verfehlen aber acht von zehn Anlagen die ökologischen Mindeststandards, heißt es beim WWF.

Als besonders negativ werden Kraftwerkspläne an der oberen Mur angeführt, die eines der letzten Vorkommen des Huchens bedrohen würden. Außerdem sieben Kraftwerke im Einzugsgebiet der durch Natura 2000 geschützten Isel in Osttirol, welche die letzten ursprünglichen Bestände der streng geschützten Deutschen Tamariske bedrohen würden. Sowie das Kraftwerk Tumpen-Habichen, dessen Bau das Ökosystem der vom Land Tirol als einzigartig eingestuften freifließenden Ötztaler Ache bedrohe.

150 Millionen Euro gefordert

Kritik kommt aber auch vom Umweltdachverband (UWD). Dieser fordert von der Bundesregierung, für die heimischen Gewässer 150 Millionen Euro im Umweltförderungsgesetz "flüssig zu machen".

„Lebendige Fließgewässer und intakte Wasserkreisläufe sind nicht nur in Sachen Klimaschutz Schlüsselfaktoren. Sie sind für die Trinkwasserversorgung, für die Nahrungsmittelproduktion, als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten und nicht zuletzt auch als Erholungsräume für uns Menschen essenzielles Lebenselixier", betont Präsident Franz Maier. Die Bundesregierung müsse ökologisch sensible Fließgewässer schützen und die notwendigen Gelder für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen endlich flüssig machen

Jetzt gelte es, das seit Jänner 2018 in der Schublade liegende Umweltförderungsgesetz – das eine Finanzierung der notwendigen Renaturierungsmaßnahmen in Höhe von mindestens 150 Mio. Euro im Rahmen einer sechsjährigen Förderperiode vorsieht – hervorzuholen und umzusetzen.

 

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