Nach Kuh-Urteil: Erste Almwege in Schladming für Hunde gesperrt

Eine "Kuh-Attacke" hatte die Debatte ausgelöst
Die Bauern wollen sich damit nun schützen. Im Nationalrat wurden indes neue Haftungsregeln für Almen beschlossen.

In Schladming sind zwei Wanderwege auf Almen für Hunde gesperrt worden, weitere Verbote könnten Folgen. Damit wollen sich die Bauern nach dem Kuh-Urteil von Tirol nun schützen, berichtete die Kleine Zeitung am Donnerstag. "Es ist ein Schuss vor den Bug, vielleicht ändert sich etwas", erklärte der zuständige Tourismuschef Hansjörg Stocker im APA-Gespräch.

Die Wanderwege zum Duisitzkarsee und zur Keinprechthütte sind nun für Vierbeiner gesperrt. Verbotstafeln machen die Besitzer der Tiere darauf aufmerksam, dass für sie hier Schluss ist. Das Gebiet gehört sieben Besitzern, sechs davon waren sich in dieser Frage völlig einig, betonte Stocker. Das gesperrte Gebiet umfasst rund fünf Quadratkilometer von insgesamt 200 Quadratkilometer Wanderareal. "Es sind keine öffentlichen Wege, sondern rein private", erklärte der Tourismuschef.

"Das Problem sind nicht die Hunde, sondern die Besitzer"

In den vergangenen Jahre habe es immer wieder Zwischenfälle gegeben, so wurden drei Schafe laut Stocker von Hunden in den Giglachsee getrieben und ertranken. "Das Problem sind nicht die Hunde, sondern die Besitzer. Wenn die rechtliche Seite geklärt ist, wird es wieder Gespräche geben." Die Grundbesitzer seien allesamt "keine Hundehasser, einige haben selbst einen Hund, aber den nehmen sie nicht auf die Alm mit".

Neue Haftsungsregeln im Nationalrat beschlossen

Der Nationalrat hat am Dienstag neue Haftungsregeln für Almen beschlossen und Verhaltensmaßregeln für Wanderer mit Hunden ausgegeben. Darin heißt es unter anderem, dass die Begegnung von Mutterkühen und Hunden vermieden werden sollten. Weiters sollten Hunde an kurzer Leine geführt werden, bei einem Angriff sollte man sie aber sofort frei laufen lassen. Wanderwege sollten nicht verlassen und alle Tore wieder geschlossen werden. Außerdem wird geraten, bei Blockierung durch Weidevieh einen größeren Umweg zu machen.

Unterschiedlich wird in anderen Bundesländern auf die aktuelle Rechtslage und die damit verbundene Rechtsunsicherheit - das Tiroler Kuh-Urteil ist nicht rechtskräftig - reagiert. In Vorarlberg würden Sperren von Wanderwegen für Hunde durchaus immer wieder angesprochen, erklärte Martin Rusch vom Fachbereich Alpwirtschaft und Elementarschäden im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Man wolle in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und dem Tourismus aber zunächst auf Aufklärung und Information der Wanderer setzen.

"Wir wollen eine praktikable Alpwirtschaft erhalten, die Alpen sollen aber auch für Erholungssuchende da sein", betonte Rusch. Mit Leinenzwang-Tafeln und Aushängen an Wander-Ausgangspunkten zum richtigen Verhalten, Informationen in Hundeschulen und der Hundehalter über die Gemeinden bemühe man sich, alle zu erreichen. Allerdings werde der endgültige Ausgang des Gerichtsverfahrens zur Tiroler Kuh-Attacke genauestens verfolgt. Danach werde sich das weitere Vorgehen richten.

Bereits im April hatte das Land Vorarlberg für Tierhalter einen Versicherungsschutz gegenüber Dritten eingerichtet. Damit wurde insbesondere das Haftpflichtrisiko der Tierhalter für die rund 40.000 Weidetiere auf den Vorarlberger Alpen gedeckt.

In Oberösterreich soll kein generelles Hundeverbot eingeführt werden

In Oberösterreich hat man sich dagegen darauf festgelegt, dass kein - wie noch im April angedacht - generelles Hundeverbot auf Almen eingeführt wird. Nach dem Schadenersatz-Urteil wegen einer tödlichen Kuh-Attacke in Tirol hatte Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) zunächst erklärt, ein Verbot zu prüfen. Doch es sei weder rechtlich umsetzbar noch im Sinne eines guten Miteinanders, begründete Tourismuslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) im Juni den Verzicht.

Auch in Salzburg ist ein generelles Hundeverbot auf Almen kein Thema, berichtete Salzburgs oberster Tourismuswerber Leo Bauernberger am Donnerstag. "Im ganzen Land wurden Beschilderungen angebracht, und es ist eine intensive Gästeinformation erfolgt", sagte der Geschäftsführer der Salzburger Land Tourismus Gesellschaft im APA-Gespräch.

Zudem habe das Land nun eine Versicherung für all jene Fälle abgeschlossen, bei denen bestehende Versicherungen nicht mehr greifen, damit die Almbauern aus der Haftung seien. "Das haben wir seit 27 Jahren im Bereich des Mountainbikens und funktioniert sehr gut", so Bauernberger. "Wir sehen dem Almsommer also sehr optimistisch entgegen, die Lage hat sich entspannt."

In Niederösterreich sind ebenfalls keine Maßnahmen vorgesehen, die Wanderer in Begleitung ihrer vierbeinigen Lieblinge einschränken. Die Landwirtschaftskammer plane nichts derartiges, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Auch von Grundbesitzern und -eigentümern sei hinsichtlich eines Hunde-Verbots aktuell nichts bekannt.

Entscheidung über Urteil in Tirol im September

Noch vor dem Start der Wandersaison im Herbst wird sich klären, ob es bei den umstrittenen Feststellungen des erstinstanzlichen Tiroler Kuh-Urteils bleibt, das österreichweit für Verunsicherung bei der Almwirtschaft und Touristikern gesorgt hat. Das gab der Mediensprecher des Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG), Wigbert Zimmermann, am Donnerstag auf APA-Anfrage bekannt.

Das Rechtsmittel, das der betroffene Landwirt gegen seine Verurteilung eingelegt hat, wird "auf jeden Fall vor September" behandelt, versicherte Zimmermann. Damit wäre Klarheit gegeben, ob nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Wandererin im Tiroler Pinnistal im Sommer 2014 der Bauer und Besitzer der Kühe tatsächlich an die Hinterbliebenen den vom Erstgericht festgeschriebenen Schadenersatz in Höhe von 180.000 Euro und zusätzliche Rentenzahlungen an den Witwer und den Sohn der Getöteten leisten muss.

Die Frau war von den Kühen totgetrampelt worden, nachdem ihr Hund die Türe aufgescheucht hatte. Die Haftung des Landwirts für die tödlichen Folgen begründete das Erstgericht damit, dass am Eingang zur Weide nur Hinweistafeln auf die Mutterkuhherde angebracht waren, aber keine Abzäunung.

Die damalige türkis-blaue Regierung hatte im vergangenen April ein in Kooperation mit Interessensvertretern ausgearbeitetes Aktionspaket "Sichere Almen" vorgestellt. Dieses enthält unter anderem zehn Verhaltensregeln für Alm-Besucher und eine Empfehlungscheckliste für Weideviehhalter, die für Sicherheit auf Almen sorgen sollen. Dessen ungeachtet wurden nun in Schladming zwei Wanderwege auf Almen für Hunde gesperrt, weil die Besitzer potenziellen Schadenersatzforderungen aus dem Weg gehen wollen. Weitere Verbote könnten folgen. "Es ist ein Schuss vor den Bug, vielleicht ändert sich etwas", erklärte der zuständige Tourismuschef Hansjörg Stocker am Donnerstag gegenüber der APA.

In Tirol selbst ist ein Hundeverbot auf Wanderwegen demgegenüber kein Thema, wie Josef Hechenberger, Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer, am Donnerstag im Gespräch mit der APA klarmachte. "Mir ist kein einziger Fall bekannt, dass Alm- oder Wegeeigentümer ein Verbot für Hunde ausgesprochen hätten", sagte Hechenberger. Kurz nach dem erstinstanzlichen Kuh-Urteil habe es zwar mehrere Anfragen von Landwirten gegeben, nachdem im Land ein Maßnahmenpaket beschlossen worden war, sei ihm aber nichts mehr zu Ohren gekommen. "Unser Ziel ist es, ein Miteinander aller auf den Almen zu erreichen", fügte der Landwirtschaftskammerpräsident hinzu.

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