Gesetzesänderung nach Kuh-Urteil: Touristen sollen schneller haften

Symbolbild.
Regierung will einen Verhaltenskodex für Touristen festlegen, der auch rechtliche Konsequenzen haben soll.

Mit einem Verhaltenskodex, einer Gesetzesänderung, einem Ratgeber und neuen Versicherungslösungen reagiert die Bundesregierung auf ein Gerichtsurteil, das seit Wochen für Aufregung unter Österreichs Bauern sorgt. Nach der Klage eines Deutschen, dessen Frau 2014 von einer Kuh beim Wandern getötet wurde, sollte ein Almbauer 490.000 Euro zahlen.

"Betreten auf eigene Gefahr" heißt es bald auf den Almen

So einfach werden Schadenersatzansprüche zukünftig nicht mehr erhoben werden können. Die verantwortlichen Minister Elisabeth Köstinger (ÖVP), Bundesministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) stellten am Montag ihre Aktionsplan für sichere Almen vor. Man sei derzeit damit beschäftigt, einen Verhaltenskodex für Touristen auszuarbeiten.

Gesetzesänderung

Kommt es zu einem Vorfall, wird überprüft ob sich der Wanderer an die Vorgaben gehalten hat. Ist das nicht der Fall, muss der Bauern nicht haften. Nun soll im ABGB der Paragraf 1320, der sich mit Verletzungen durch Tiere beschäftigt, ein Absatz ergänzt werden. „Durch die Gesetzesänderung soll die Eigenverantwortung gestärkt werden. Jeder Tourist muss sich bewusst sein, dass er auch selbst für sich verantwortlich ist“, sagt Köstinger.

Für Bauern soll zusätzlich ein Ratgeber ausgearbeitet werden, der zum Beispiel erklärt, wo welche Hinweistafeln angebracht werden müssen und wie die Umzäunung der Weiden auszusehen hat. „Es stört uns natürlich, dass viele Bauern in Sorge sind aufgrund diese Urteils. Wir brauchen eine Situation die sicherstellt, dass die Almen auch weiterhin für den Tourismus offen sind“, sagte Bundeskanzler Kurz am Montag.

Als weitere Maßnahme sollen noch die Versicherungslösungen evaluiert werden, wie Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer erklärt: „Wir brauchen klare Empfehlungen, wie sich Landwirte in Zukunft rechtlich schützen können. Versicherungen alleine sind nicht die Antwort auf Problemstellungen wie wir sie haben. Es gibt sehr unterschiedliche Versicherungsmodelle. Wir werden gemeinsam mit den Bundesländern Evaluierungen machen und dann eine gemeinsame Lösung schaffen.“

"Aktionsplan für sichere Almen" - Verhaltenskodex, Ratgeber und ABGB-Änderung

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